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Gerichtsbezirk Obernberg am Inn

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Der Gerichtsbezirk Obernberg am Inn war ein dem Bezirksgericht Obernberg am Inn unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Ried im Innkreis (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde 2005 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Ried in Innkreis unterstellt.

Geschichte

Bevölkerungsentwicklung[1]

Der Gerichtsbezirk gehörte bis 1782 zum Bistum Passau, wobei ein bayrisches Zehentamt in der Stadt Obernberg am Inn bestand. Im Zuge des Bayrischen Erbfolgekrieges wurde 1779 das Innviertel durch den Frieden von Teschen Österreich zugesprochen und Obernberg damit Teil von Österreich ob der Enns. Der Gerichtsbezirk von Obernberg umfasste die Gemeinden Antiesenhofen, Geinberg, Gurten, Kirchdorf am Inn, Lambrechten, Mörschwang, Mühlheim am Inn, Obernberg am Inn, Ort im Innkreis, Reichersberg, Sankt Georgen bei Obernberg am Inn, Sankt Martin im Innkreis, Senftenbach, Utzenaich und Weilbach. Ursprüglich war auch die Gemeinde Katzenberg Teil des Gerichtsbezirkes,[2] diese wurde jedoch mit Kirchdorf am Inn zusammengelegt. Die Katastralgemeinde Maasbach gelangte 1938 an den Gerichtsbezirk Schärding. [3]. Mit dem 1. Jänner 2005 wurde das Bezirksgericht Obernberg am Inn aufgelassen und die Gemeinden dem Bezirksgericht Ried im Innkreis unterstellt.

Einzelnachweise

  1. Österreichische Akademie der Wissenschaften Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Oberösterreich, 2. Teil: Perg, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels-Land. Datenbestand: 30.6.2011
  2. Orts-Repetorium des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet von der k. k. statistischen Central-Commission. Wien 1871.
  3. Verodnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) über die Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Obernberg am Inn und Schärding. (Gesetzblatt für das Land Österreich 1938-1940. 1938, Stück 124, Nr. 434)