Warnämter waren in der Bundesrepublik Deutschland bis in die 1990er Jahre mit einer der Aufgaben des Zivilschutzes, der Katastrophenalarmierung der Bevölkerung vor den Gefahren in einem Verteidigungsfall, betraut. Die Warnämter unterstanden dem "Bundesamt für Zivilschutz" (heute - 2004 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) und fielen in den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern.
Das Warnamt wurde offiziell 1957/58 in Folge des immer mehr bedrohlich wirkenden Kalten Krieges gegründet, allerdings gab es auch schon vorher direkt mit Beendigung des Zweiten Weltkrieges eine inoffizielle Form des Warndienstes, hervorgegangen aus dem Reichsluftschutzbund.
Mit "Gefahren" waren zu Beginn nur militärische Gefahren wie Fliegerangriffe bzw. später auch Angriffe durch atomare, biologische oder chemische Waffen gemeint. Im Laufe der Zeit wurde der "Gefahren"-Begriff weiter gefasst, der Warndienst sollte von nun an auch vor zivilen Gefahren warnen.
Die ehemals zehn Warnämter lagen tief unterirdisch (zumal der Atombomben wegen) und lagen in (genauer: bei)
- I Hohenwestedt
- II Bassum
- III Rodenberg
- IV Meinerzhagen
- V Linnich
- VI Bodenrod, Stadtteil von Butzbach
- VII Bad Kreuznach
- VIII Rottenburg
- IX Claffheim, Stadtteil von Ansbach
- X Pähl