Der Begriff Amendment bezeichnet in der englischsprachigen Rechtsterminologie eine ergänzende Gesetzesänderung.
Insbesondere werden die für das Staatsrecht der USA außerordentlich wichtigen ergänzenden und korrigierenden Zusatzartikel der US-Verfassung Amendments genannt.
Zu den Besonderheiten des US-amerikanischen Verfassungsrechts zählt der Umstand, dass der Wortlaut der im Jahre 1787 entstandenen Verfassungsurkunde weder durch einen parlamentarischen Gesetzgebungsakt noch auf plebiszitärem Wege geändert werden kann. Die nur aus sieben Artikeln bestehende Verfassung ist deshalb bis heute unverändert gültig. Um die verfassungsrechtliche Situation trotzdem im Laufe der Zeit neuen Situationen und politischen Zielen anpassen zu können, sieht Artikel V der US-Verfassung die Möglichkeit einer Ergänzung der Verfassung durch Amendments vor, die von beiden Häusern des US-Kongresses jeweils mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet und danach von drei Vierteln der Parlamente der Einzelstaaten jeweils mit einfacher Mehrheit bestätigt werden müssen. Alternativ kann der Kongress auch beschließen, dass in den Einzelstaaten jeweils Volksabstimmungen durchzuführen sind, wobei wieder in drei Vierteln der Staaten sich eine Mehrheit ergeben muss. Das Verfahren mit Volksabstimmungen ist bisher jedoch nur bei der Aufhebung der Prohibition durch den 21. Zusatzartikel genutzt worden, wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit.
Der Text von Amendments wird nach Annahme hinten an den Verfassungstext angehängt. Amendments fallen nach ihrer Verabschiedung selbst unter das Unantastbarkeitsprinzip der Verfassung, können also ebenfalls nicht mehr geändert oder aufgehoben werden; eine Korrektur ist nur durch weitere Amendments möglich. In Druckausgaben der Verfassung werden solche Teile, die wegen Amendments überholt sind, gewöhnlich in eckige Klammern gesetzt.
Bislang wurde die US-Verfassung lediglich um 27 Amendments erweitert, was auch durch die sehr hohe Anforderung der Zustimmung von drei Vierteln der Einzelstaaten bedingt ist. Die ersten zehn Amendments wurden bereits im Jahre 1791 gemeinsam verabschiedet und dienen der Aufnahme der berühmten Bill of Rights in das Verfassungsrecht. Es folgten in späteren Jahren noch 17 weitere Amendments. Bei den Amendments XIII bis XV ist anzumerken, dass die Südstaaten zu dieser Zeit direkt nach dem Sezessionskrieg noch nicht wieder als Staaten anerkannt wurden und somit nicht gefragt wurden. Einige von ihnen haben diese Amendments aber inzwischen nachratifiziert.
In Anlehnung an den US-amerikanischen Sprachgebrauch werden heute analog auch nachträgliche Ergänzungsvereinbarungen zu internationalen Abkommen als Amendments bezeichnet.
Nummer | Jahr | Zusammenfassung |
---|---|---|
1. | 1791 | Trennung von Staat und Kirche, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit |
2. | " | Recht zum Tragen von Waffen durch das Volk bzw. durch organisierte Milizen |
3. | " | Keine Zwangseinquartierung von Soldaten in Privathäusern |
4. | " | Keine Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl |
5. | " | Kein Prozess ohne ordentliche Anklage, kein neuer Prozess gegen Freigesprochene, Zeugnisverweigerungsrecht, Kompensationsrecht |
6. | " | Recht auf öffentlichen Geschworenenprozess in Strafsachen, Recht auf Beiziehung von Entlastungszeugen, Recht auf einen Anwalt |
7. | " | Recht auf ordentlichen Geschworenenprozess in Zivilsachen |
8. | " | Verbot überhöhter Kaution und besonders grausamer Strafen |
9. | " | In der Verfassung nicht erwähnte Grundrechte bleiben bestehen |
10. | " | In der Verfassung nicht genannte Rechte liegen bei Einzelstaaten |
11. | 1795 | Klagerecht der Bürger gegen fremde Einzelstaaten eingeschränkt |
12. | 1804 | getrennte Wahl von Präsident und Vizepräsident |
13. | 1865 | Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit |
14. | 1868 | alle in den USA geborenen sind US-Staatsbürger und Bürger ihres Einzelstaats; auch die Einzelstaaten müssen die Grundrechte der Bill of Rights beachten |
15. | 1870 | gleiches Wahlrecht für US-Bürger aller Hautfarben und Ethnien |
16. | 1913 | Erhebung einer bundesweiten Einkommensteuer ermöglicht |
17. | 1913 | Direktwahl der Senatoren durch die Bürger |
18. | 1919 | Verbot des Alkoholhandels - Beginn der Prohibition |
19. | 1920 | Einführung des Frauenwahlrechts |
20. | 1933 | kürzere Frist zwischen Wahlen und Amtsantritt, Nachfolgeregelungen |
21. | 1933 | Aufhebung von Amendment XVIII - Ende der Prohibition |
22. | 1951 | Beschränkung der Amtsdauer des Präsidenten auf zwei Wahlperioden |
23. | 1961 | Teilnahme des District of Columbia bei Präsidentschaftswahlen |
24. | 1964 | Entzug des Wahlrechts wegen Steuerschulden unmöglich |
25 | 1967 | Nachfolgeregelung bei Tod oder Amtsunfähigkeit des Präsidenten |
26 | 1971 | Absenkung des Wahlalters auf 18 Jahre |
27 | 1992 | Diätenerhöhungen werden erst nach der nächsten Wahl gültig |