Amtseid

obligatorischer Eid vor dem Amts- oder Dienstantritt
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Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes (GG), den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid vor den versammelten Mitgliedern der Bundesversammlung, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

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