Wahlpflicht

gesetzliche Regelung, die alle Wahlberechtigten dazu verpflichtet, sich an politischen Wahlen zu beteiligen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. November 2003 um 12:33 Uhr durch 193.170.250.70 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die allgemeine Wahlpflicht verpflichtet die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe bei einer Wahl (z.B. Parlamentswahl, Gremienwahl an Universitäten). Eine Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu mehr oder weniger hohen Strafen führen.

I.A. werden bei solchen Gelegenheiten Wählerlisten geführt, die eine Kontrolle der Stimmabgabe ermöglichen. Die Wahlpflicht soll verhindern, dass eine zu geringe Mehrheit aus der Bevölkerung zu viel Einfluss auf das Gesamtergebnis von Wahlen erhält. Bei einer Wahlbeteiligung von 70 % besteht die Hälfte der Stimmen (also die theoretische absolute Mehrheit aus der Wahl) aus nur 35 % aller Wahlberechtigten.

Wahlpflicht zu Parlamentswahlen besteht u.a. in