Personengesellschaft

Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen
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Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.

Haftung

Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, sie verfügt jedoch über eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist.

Besonders im englischen Rechtsraum gibt es überdies Personengesellschaftsformen, bei denen die Haftung aller Gesellschafter begrenzt ist (etwa die sog. LLP, die Limited Liability Partnership).

Länderspezifika

Deutschland

Die typischen Personengesellschaften sind

Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland

Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildete.

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften werden (beispielsweise im Umwandlungsgesetz) als Personengesellschaften bezeichnet.

Personengesellschaften sind nach herrschender Meinung keine juristischen Personen im Sinne des Gesellschaftsrechts. Sie werden aber vom Begriff der juristischen Personen im Sinne des Verfassungsrechts erfasst (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG), können also Träger von Grundrechten sein.

Österreich

Zu den typischen Personengesellschaften zählen

Daneben existiert in Österreich

Ehemalige Rechtsformen von Personengesellschaften in Österreich

Schweiz

In der Schweiz gibt es folgende Formen der Personengesellschaft:

Italien

In Italien gibt es

  • Società semplice (Einfache Gesellschaft, historisch)
  • Società in accomandita semplice (Kommanditgesellschaft)
  • Società in nome collettivo (Offene (Handels-)Gesellschaft)

Wie in Deutschland ist die Personengesellschaft auch in Italien keine juristische Person.

Polen

In Polen gibt es

USA

Zu den typischen Personengesellschaften zählen