Reichskanzler

Regierungschef des Deutschen Reiches, 1871–1945
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Reichskanzler ist die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des deutschen Reiches von 1870 bis 1945. In dieser Rolle stand er dem deutschen Kabinett vor. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wurde 1870 der erste Reichskanzler. Mit der Auflösung des deutschen Reiches nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg endet die Amtszeit des letzten deutschen Reichskanzlers, Schwerin von Krosigk. Am 23. Mai 1945 wird die Reichsregierung von den Alliierten abgesetzt und verhaftet.

Der Amtstitel des Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland, des 1949 im Westen des deutschen Reiches gegründeten Teilstaats, ist Bundeskanzler. In der DDR ist der entsprechende Amtstitel der Ministerpräsident, bzw. der Vorsitzende des Ministerrats.

siehe auch:  Kanzler