Geschäftsbrief

schriftliche Kommunikationsform zwischen „Geschäftspartnern“ und zwischen Unternehmen und Privatpersonen
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Als Geschäftsbrief wird die Briefform zwischen "Geschäftspartnern" (Geschäft - Geschäft, aber auch Privatperson - Geschäft und umgekehrt) bezeichnet. Dabei gelten spezielle Stilformen und -vorlagen, die Gestaltung von Geschäftsbriefen wird in Deutschland durch das Deutsches Institut für Normung (DIN) in DIN 5008 und DIN 676 geregelt. Ein wichtiges Merkmal eines Geschäftsbriefes ist die zwingende Einhaltung der Höflichkeitsformen. Als eine häufige Spezialform kann z.B. das Bewerbungsschreiben angesehen werden.

DIN 5008 regelt den inhaltlichen Aufbau eines Geschäftsbriefes, dabei finden folgende Briefbausteine Verwendung:

  • Absenderangaben
  • Datum
  • Empfängerdaten
  • Betreff
  • Anrede
  • Text
  • Gruß
  • Unterschrift
  • Anlagevermerk
  • Verteilervermerk
  • Das Postskriptum

DIN 676 findet bei der Gestaltung des Drucks Verwendung. Dort sind genaue Maßangaben für DIN-gerechte Aufteilung von DIN A4 Blättern angegeben. Es gibt zwei verschiedene Formblätter (A und B):

  • A für Geschäftsbriefe mit kleinem Briefkopf
  • B für Geschäftsbriefe mit erweitertem Briefkopf

Dabei wird die Seite in ganz oben Briefkopf (Name und ggf. Logo des Absenders), darunter nebeneinander Anschriftenfeld und Informationsblock, darunter die Betreff- oder Bezugszeichenzeile, dann das eigentliche Textfeld und ganz unten die Fußzeile bzw. den Brieffuß (mit Geschäftsangaben, z.B. HRB-Nummer, Geschäftsführer oder Kontoverbindung) geteilt.


Kurzbrief

Ein Kurzbrief ist ein vorgedrucktes Formular, im A5- oder A4-Format. Es wird genutzt, wenn stichwortartige Angaben, wie Kurzsätze oder Stichworte als Begleitschreiben genügen. Er eignet sich für den Versand von Prospekten, Katalogen usw.

Geschäftsbrief nach DIN 676 und DIN 5008, Stand: Januar 2005.