Fgb schreibt unregelmäßig zum Thema Freiwirtschaft in Wikipedia, um wiederkehrenden Fragen des Systemfehler.de-Forums wiederkehrenden Antworten zu geben, ohne ständig alles neu schreiben zu müssen.
Fgb, ich empfehle dir, mal die Seite Neutraler Standpunkt durchzulesen. Aber so wie ich den Satz oben interpretiere, bist du vielleicht an einem neutralen Standpunkt gar nicht interessiert, oder?. Die Wikipedia sollte jedenfalls nicht zu einem Ableger der Systemfehler-Seite werden. -- Ben-Zin
- Ich bin am neutralen Standpunkt interessiert. Weiterhin bin ich aber an eine nötigen Tiefe der Materie interessiert. Deswegen halte ich es für falsch, dem interessierten Leser Informationen vorzuenthalten, die ihm möglicherweise einiges über das jeweilige Thema erklären könnten.
- Dann solltest Du aber die Theorie als das kennzeichnen, was Sie ist, nämlich eine extreme Außenseiterposition. Du schilderst sie als faktische Alternative zu unserem existierenden Wirtschaftssystem, was sie aber nach Auffassung der allermeisten Menschen (bzw. Wirtschaftsexperten) nicht ist und nie sein wird. MB
- Freigeldwirtsschaft aht es gegeben. s. wörgl und sie ist nicht freiwillig aufgeben worden. Tauschkreise gibt es heute auch. --nerd 08:21, 10. Nov 2002 (CET)
Ebenso bei den Änderungen am Privatrecht:
Es regelt die Beziehungen zwischen
* Bürger und Bürger * Bürger und juristischen Personen o Verbraucher und Unternehmer
Es regelt nicht die Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat.
Das stimmt so nicht, staatliche Stellen sind im Rechtsstreit sehr häufig juristische Personen, ich habe inzwischen einen (zu) kurzen Artikel dazu verfaßt. Bürger und juristische Personen sind rechtlich das gleiche, das ist ja der Gag bei der juristischen Person.
Die Unterscheidung Verbraucher <-> Unternehmer ist auch maximal ideologisch und nicht juristisch, dann darfst Du nämlich auch Unternehmer <-> Unternehmer anführen, abgesehen, daß es den juristischen Unternehmer nicht gibt. Es gibt Kaufleute, die sich wiederum in Minderkaufleute und VOllkaufleute gliedern, das hat aber zum einen mit der Größe zum anderen mit der Rechtsform zu tun.
Was ist bspw. mit den Überlappungen,
Nicht-Kaufmann, aberUnternehmer gegen Unternehmer
Kaufmann, aber Einzelperson gegen Unternehmer
Mehrpersonen Gesellschaft, aber keine juristische Person gegen Unternehmer, der juristische Person ist?
Ich denke, ideologische Sachen haben da nichts verloren, ich habe schon Bauchschmerzen bei der Formulierung "formal gleichberechtigt" dies impliziert, daß das immer nur eine Formalie ist, was nicht stimmt.
Was ist z.B. reicher "Unternehmer" als Privatperson gegen Minderkaufmann?
Ähm, die einzige Änderung, die ich am Privatrecht gemacht hatte, war das "formal" einzufügen. Das impliziert nicht, dass es immer nur eine Formalie ist, sondern das impliziert nur, dass es auf alle Fälle eine Formalie ist. Über die tatsächlichen Gegebenheiten habe ich folglich gar keine Aussage gemacht. -- Fgb
Ich halte gerade eben die Löschung des Wortes "formal" für unzulässig, da es den neutralen Standpunkt verletzt. Denn ohne die Einschränkung auf "formal" würde eine Tatsächlichkeit der Gleichberechtigung aller Personen im Privatrecht fingiert. Diese Behauptung lässt sich recht leicht widerlegen. -- Fgb
- Bitte tu das. Wer hat dann die Änderungen mit dem Bürger <-> Unternehmer gemacht. Irgendwie komm ich ddamit nicht zurecht. --MatthiasKabel
- Ein kleines Beispiel aus dem BGB.§1836.(4): [1] "Dem Jugendamt oder einem Verein kann keine Vergütung bewilligt werden.". Es wird unterschieden zwischen Jugendamt und Vereinen auf der einen Seite und allen anderen Rechtspersonen auf der anderen Seite. Die einen haben das Recht auf Vergütung nicht, die anderen schon. Und jetzt erzähle mir, die beiden Gruppen von Rechtspersonen seien absolut gleichberechtigt... -- Fgb
- Das Jugendamt ist wohl eindeutig dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Gleichberechtigung heißt ja auch nicht Gleichbehandlung. Ein Vollkaufmann muß sich andere Sachen entgegenhalten lassen (Prüfungspflicht) als ein Privatmann. Trotzdem sind beide vor dem Gericht gelichberechtigt, d.h. die Argumente des einen zählen soviel wie die des anderen. Vielleicht ein anderes besispiel: Für den einen gibt es Prozeßkostenhilfe, für den anderen nicht. Auch keine absolute Gleichbehandlung, aber ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung. --MatthiasKabel
- Schön, dass du eingestehst, dass man keine Gleichberechtigung (so) erreichen kann. Logische Konsequenz daraus muss sein: wir haben derzeit keine völlige Gleichberechtigung. Deswegen das "formal". -- Fgb
- Dann viel Spaß, das überall so durchzuziehen. Im Rahmen des möglichen haben wir sie, insbesondere im rechtswesen, der Richter gewichtet die Meining des großen UNternehmens nicht regelmäßig höher als die des kleinen.
- Ich möchte gar nichts weiter "durchziehen", als zu erklären, warum ich das Wörtchen "formal" für notwendig halte. Und übrigens, selbst wenn die Richter die Meinung einer Partei nicht regelmäßig höher bewerten als die einer anderen, so besteht dennoch das Risiko, dass sie es sporadisch einmal tun. Du kennst doch sicher die Redewendung, die "Recht haben" von "Recht bekommen" deutlich unterscheidet. Ohne Einschränkung der Behauptung der Tatsächlichkeit der Gleichberechtigung müsste diese Redewendung ja inhaltlich falsch sein. Ist sie dies? -- Fgb
- Man könnte auch folgendermaßen argumentieren: Eine tatsächliche Gleichberechtigung impliziert eine tatsächliche Gleichmächtigkeit, d.h. keiner darf einen Nachteil gegenüber einem anderen haben. Das Scheitert schon an den Gerichtskosten, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Der eine kann sich das Verfahren leisten, der andere nicht. Deswegen bin ich dafür, die Aussage über Gleichberechtigung auf "formal", d.h. "begrenzt auf die jeweilige Gesetzeslage, nicht notwendigerweise ausgedehnt auf die tatsächliche Lage" einzuschränken.
- Ähm, der Sinn eines Zivilverfahrens ist es, eine Entscheidung für oder gegen einen der Beteiligten herbeizuführen. Siehe Prozeßkostenhilfe, Pflichtverteidiger. So leid es mir Tut, aber das Leben ist ungerecht. Einige sind hübscher als andere => bessere Chancen auf dem Beziehungsmarkt, anderes sind schlauer/geschickter als andere => bessere Chancen auf dem Arebistmarkt. Gelichheit wie Du sie forderst ist nur mit dem Rasenmäher zu verwirklichen. (Alles was nach oben raussteht wird abgeschnitten)
- Ich fordere keine Gleichheit. Ich möchte nur anmerken, dass man nicht dort von Gleichberechtigung reden darf, so keine ist. Und die Prozesskostenhilfe wird nur sehr eingeschränkt zugestanden. Man stelle sich ein Unternehmen mit 100 M€ Jahresumsatz gegen ein Unternehmen mit 1M€ Jahresumsatz vor. Bekommt eine von diesen Parteien Prozesskostenhilfe? Nein. Sind Gerichtsverfahren für beide Unternehmen mit gleichem (Kosten-)Risiko behaftet? Nein, bei der einen Partei wiegt das Kostenrisiko hundertfach mehr als bei der anderen Partei. Deswegen das "formal". -- Fgb
- Umsatz != Gewinn|Liquidität Das Risiko hängt vom Streitwert ab, außerdem zahlt im Zivilverfahren der verlierer normalerweise beides. Wenn ich mir also als kleines Unternehmen sicher bin, kann ich ruhig klagen.
(In den USA bspw. nicht, da bleibe ich auch als Sieger auf meinen Kosten sitzen)
- Ich wollte die Größenordnung darstellen, dass es überhaupt Unterschiede in Größenordnungen von Rechtsstreitparteien geben kann. Wir können es auch an der Liquidität festmachen, die ist sehr unterschiedlich bei unterschiedlichen Unternehmen. Nicht wenige Unternehmen sind wegen nicht bezahlten, aber werthaltigen Rechnungen eingegangen. Und klagen kann man nur, wenn man die Prozesskosten vorschießen kann. Das hängt aber wiederum von der Liquidität ab... Außerdem kann es passieren, dass man auch als Beklagter nachweispflichtig wird, sodass einem für Zeugen, Gutachten, etc. ebenfalls die Vorschusspflicht trifft. -- Fgb.
Hallo, schau mal "Kapitalzinsen und Wirtschaftswachstum" an, lg ---nerd