Diskussion:Ladenöffnungszeit

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Fl.schmitt in Abschnitt Verwirrender Abschnitt

zeiten

wer kam denn bitte auf diese üblichen Zeiten? In Australien hat kaum ein Geschäft nach 18 Uhr noch offen.

Ich habe deshalb mal den Überarbeiten-Baustein egsetzt und zumindest bei Australien das "0-24.00" in "keine gesetzliche Beschränkung" geändert. Wenn oben in der Einleitung steht, dass die tatsächlichen, und nicht die erlaubten Zeiten angebenen sind, dann sollte das auch so sein. M.E. sollte in der Übersicht beides angegeben werden, damit man (auch in Anbetracht der Liberalisierung in D) sieht, in wie weit die gesetzlichen Freigaben von den Händlern auch genutzt werden.Shoot the moon 10:47, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Wenn Du so gut Bescheid weiß, dann trage Dein Wissen doch bitte endlich in den Artikel ein, oder worauf wartest Du noch? --Plenz 22:24, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten
weiß ich eben nicht, ich weiß nur dass es entgegen der Infos im Artikel in wohl keinem Land der Welt üblich ist, dass "alle Geschäfte" von 0-24 Uhr geöffnet haben. Shoot the moon 20:23, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ach so. Ich dachte, Dein Kritikpunkt wäre nur Australien. Denn bei dem Hinweis im "Lückenhaft"-Baustein habe ich nur gedacht: Logisch fehlen da noch Angaben zu einigen Ländern, es gibt ja schließlich ca. 200 Länder auf der Welt! Es wäre also gut, wenn Du den Baustein etwas genauer formulierst. Das würde bestimmt mehr Leute zur Mitarbeit motivieren. --Plenz 20:53, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Überarbeiten

Ich habe die irreführende Angabe "0-24.00" im gesamten Artikel fürs erste durch "keine gesetzliche Beschränkung" ersetzt, da in der Einleitung steht, dass die tatsächlichen, nicht die gesetzlichen Öffnungszeiten angegeben sind.

Eine Gliederung/Inhaltsverzeichnis wäre sinnvoll.

Bei den einzelnen Ländern sollten gesetzliche und tatsächliche Öffnungszeiten direkt gegenübergestellt werden.

Das Tabellenlayout sollte überarbeitet werden, da die gegenwärtige Lösung eine Bearbeitung für Leute ohne die entsprechenden Kenntnisse sehr schwer und unübersichtlich macht.Shoot the moon 21:20, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das Tabellenlayout kann man nicht wesentlich vereinfachen, ohne dass die Tabelle nicht mehr existiert. Wenn dir eine übersichtliche Fließtextlösung einfällt, wäre das auch ok. Rainer Z ... 23:19, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
wie wäre es so?
Phantasien
montags bis samstags

generell: keine gesetzliche Beschränkung
Supermärkte: 8-22:00

sonn- und feiertags

generell: keine gesetzliche Beschränkung
Supermärkte: meist geschlossen, in Großstädten oft vormittags geöffnet

Shoot the moon 00:46, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Kann man machen, ist aber für die Leser weniger übersichtlich. Rainer Z ... 13:23, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Gesetzliche Öffnungszeiten

Wie wäre es mit einem Teil zur gestzlichen Regelung? Ich wüsste jetzt nämlich nicht, wo ich sonst bei Wikipedia gucken sollte. Wenn das schon irgendwo vermerkt ist, dann sollte man hier im Artikel auch einen kleinen Link dazu setzen...

In der Schweiz sind die Ladenöffnungszeiten durchwegs kantonal geregelt, im Kanton Freiburg z.B. erlaubt es die gesetzliche Grundlage den Gemeinden, Ausnahmen zur kantonalen Regelung zu bewilligen: http://www.fr.ch/spoco/de/pub/oeffnungszeiten_der_geschaefte.htm. Ähnliches gilt in den meisten anderen Kantonen auch, da jeder Kanton ja ein souveräner Staat ist. So sind zum Beispiel die Bäckereine Sonntag Vormittag geöffnet, und Shops in Bahnhöfen und Flughäfen haben generell Ausnahmen, da sie offiziell nicht auf Gemeindeboden agieren, sondern dies selbst regeln dürfen, ähnlich wie die Autobahnraststätten. -- mrs 11:18, 8. Mai 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Mamarok (Diskussion | Beiträge) )

Fehlende Länder

Was ist mit den Öffnungszeiten in Holland/Niederlande oder Polen? Währe es nicht sinnvoll auf jeden Fall die Länder in Europa zu erwähnen und bekannte Länder wie Kuwait oder Länder in Asien wie Japan, China? --87.189.105.71 02:08, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Wenn du eine zuverlässige Quelle hast – nur zu. Der Artikel hat noch Lücken. Rainer Z ... 18:23, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Der Überarbeitungshinweis könnte m.E. weg, da der Artikel nunmehr überarbeitet ist und grundsätzlich O.K. sein dürfte.

Nein, das Tabellenformat ist unheitlich, die Gliederung unpraktisch bzw. nicht vorhanden, und ist teilweise umgangssprachlich formuliert. Es ist jetzt wieder an vielen Stellen von "allen Läden" die Rede, was ich bereits früher durch "Geschäfte" ersetzt hatte. --Shoot the moon 00:27, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Es handelt sich um eine sehr gelungene Zusammenstellung, bei der mittlerweile auch der Begriff Verkaufsstelle verwendet wird. Insofern sollte der Überarbeitungshinweis weg.

Formulierungen

Soll das eine Rede oder ein Artikel in einer Enzýklopädie sein? was soll denn diese "Verbraucherinnen und Verbraucher"? Das ist doch nun sehr unpassend.

Literatur

Der Artikel ist soweit so gut. Es sollten allerdings mehr Quellen (Literatur, nicht nur Web) angegeben werden. Ich habe mal den Anfang gemacht. (nicht signierter Beitrag von 92.106.71.167 (Diskussion | Beiträge) 21:01, 10. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

nicht alle Textteile übernommen

Mit der Version 2010-01-03, 14:33:29 Uhr wurd der Artikel Ladenschluss integriert. Mir scheint, dass noch nicht alle Textteile aus http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ladenschluss&oldid=68064809 übernommen wurden. Der Zusammenführungshinweis war hier seit Januar ja auch noch im Artikel drin. Also: Falls jemand mag, bitte überprüfen was noch fehlt! --Saibo (Δ) 04:34, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Mecklenburg-Vorpommern

Das Oberverwaltungsgericht hat die Sonntagsöffnung in den Badeorten in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Guckst Du hier. Ich muss mich so langsam echt fragen, warum es in anderen Ländern, wo der Glauben eine größere Rolle spielt - insbesondere die katholischen Länder - Italien, Spanien, Frankreich - möglich ist, dass dort Sonntags geöffnet werden darf, und dies trotzdem vereinbar ist. --H.A. 14:03, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Heiligabend / Silvester

Wie sind denn die Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern an Silvester und Heiligabend geregelt? ich fange mal an, von denen ich nähere Infos habe:

  • Baden-Württemberg: Heiligabend Öffnungszeiten bis 14.00 Uhr; Silvester keine Einschränkungen. Siehe hier. Die meisten Läden schließen jedoch zwischen 13 und 19 Uhr.
  • Bremen: Heiligabend und Silvester jeweils bis 14.00 Uhr. Gesetz gültig bis 31.03.2012.
  • Hamburg: Heiligabend bis 14.00 Uhr, Silvester keine Einschränkungen.
  • Hessen: Heiligabend und Silvester jeweils bis 14.00 Uhr. Das derzeitige Ladenöffnungsgesetz läuft übrigens zum 31.12.2011 aus.

Wer weitere Infos hat, bitte einfügen. Danke. --H.A. 13:19, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Du könntest für das was du hier angibst schon mal die Quellen mit angeben.
Ansonsten scheinen generell die Öffnungszeiten an so extrem seltenen und kaum voraussehbaren Tagen wie Heiligabend oder gar Silvester ein echtes Staatsgeheimnis zu sein... --Itu 17:06, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Die eben gepostete Quelle ist teilweise verschlüsselt, hier was besseres. --H.A. 17:41, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nachtrag

  • Sachsen: Siehe hier, Gesetz läuft zum 31.12.2010 aus. Regelungen für 24.12. bleiben bei neuem Gesetz unverändert.
  • Sachsen-Anhalt hier
  • Schleswig-Holstein hier

So wie es aussieht, haben also nur Bremen und Hessen eine "Silvester-Klausel".--H.A. 17:53, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten

abschnitt akzeptanz

Der Abschnitt "Akzeptanz ausgedehnter Ladenschlusszeiten" ist eine Ansammlung unbelegter Behauptungen, in welchem gerade auch die zur Einführung der längeren Öffnungszeiten deutlich geäußerten und nach wie vor bestehenden Einwände der betroffenen ArbeitnehmerInnen (mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil alleinerziehender Mütter) überhaupt nicht angeführt werden. Sollten nicht empirische Belege für die aufgestellten Thesen eingefügt werden, werde ich mich für eine Löschung dieses Abschnitts einsetzten. --92.230.185.201 19:03, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das sind m.E. zwei unterschiedliche Probleme: Zum einen sind keine Belege angegeben, zum anderen ist die Darstellung nicht ausgewogen. Daher habe ich mal die jeweiligen QS-Bausteine eingefügt. --Fl.schmitt 09:42, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht, warum die Leute sich über die Liberalisierung der Öffnungszeiten so aufregen, die alten Beschränkungen waren doch absolut arbeitnehmer/innenfeindlich und auf das Hausfrauenmodell ausgerichtet (Mann geht Geld verdienen, Frau geht einkaufen). Wann soll bitte schön die berufstätige allein erziehende Mutter einkaufen, wenn sie auch noch das Kind aus der Krippe holen muss und die Läden z.T. schon um 18.00 schliessen? Da könnte man doch genau so gut Spitalöffnungszeiten einführen - wer nach 18.30 verunglückt, hat halt Pech gehabt - Züge nur zwischen 7.00 und 18.30 fahren lassen und dann bitte auch gleich die Restaurants schliessen etc. etc. Arbeitnehmerschutz, der im Gesundheits- und Transportwesen oder Gaststättengewerbe angewandt wird, kann auch im Handel angewandt werden. Vielleicht sind so viele alleinerziehende Mütter im Handel tätig, weil die Arbeitszeiten flexibel sind? Die unverständlichen Öffnungszeiten (Läden sind geöffnet wenn Arbeitnehmer/innen auf der Arbeit, dann die Hetzerei am Feierabend und am Samstag) gab und gibt es ja fast hauptsächlich im deutschsprachigen Raum, ich frage mich warum eigentlich? Liberalisierung wäre übrigens auch noch schön bei den Postschaltern, Banken und Museen (bei letzteren ist es ja im Kommen).

Fehlende Quellen

Der gesamte Abschnitt über LÖZ außerhalb von D-A-CH ist weitgehend quellenlos; im Falle "Spanien" führt dies beispielsweise zur Verwirrung über das Wort "mindestens". Muss das "höchstens" heißen, oder gilt, dass die angebenen Zeiten generell genehmigt sind, in Ausnahmefällen aber auch längere Öffnungszeiten möglich sind (regional/saisonal etc.)? Es müssen also für all diese Angaben Quellen her, notfalls auch fremdsprachige (im Zweifelsfall findet sich immer irgendwer, der übersetzen kann). --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 15:33, 4. Sep. 2011 (CEST) Es sind doch für Finnland, Norwegen, Großbritannien und Dänemark die Rechtsquellen im Anhang angegeben. (nicht signierter Beitrag von 93.210.185.18 (Diskussion) 22:21, 19. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Verwirrender Abschnitt

Seitdem galten in Deutschland zu folgenden Zeiten Öffnungsverbote für Geschäfte:

  • an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen,
  • montags bis samstags ab...
    ...
  • Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5:30 Uhr vorverlegen (siehe auch Nachtbackverbot).

Der letzte Punkt hat in der Aufzählung wohl nichts zu suchen. Allerdings weiß ich nicht, wie man den sinnvoll integrieren könnte. Ideen? -andy 217.50.62.92 08:44, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis! Weil der vierte Punkt kein Verbot, sondern eine Ausnahme beschreibt, habe ich ihn mal in den Folgeabsatz gezogen, der ja auf weitere Ausnahmen eingeht. Ok? --Fl.schmitt 10:23, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten