Safe Harbor

Name einer Entscheidung der Europäischen Kommission auf dem Gebiet des Datenschutzrechts
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. Oktober 2005 um 10:19 Uhr durch Forevermore (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Safe Harbor (englisch für „Sicherer Hafen“) ist eine besondere Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln.

Die Europäische Datenschutzrichtlinie verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da diese keine umfassenden gesetzlichen Regelungen kennen, die den Standards der EU entsprechen.

Damit der Datenverkehr zwischen den USA und der EU nicht zum Erliegen kommt, wurde zwischen 1998 und 2000 ein besonderes Verfahren entwickelt. US-Unternehmen können dem Safe Harbor beitreten und sich auf der entsprechenden Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen, wenn sie sich verpflichten, die so genannten Safe Harbor Principles (englisch für „Grundsätze des sicheren Hafens“) und die dazugehörenden – verbindlichen – Frequently Asked Questions (FAQ) zu beachten. Im Jahr 2000 hat die EU anerkannt, dass bei den Unternehmen, die dem Safe-Harbor-System beigetreten sind, ein ausreichender Schutz besteht.

Zu den Safe-Harbor-Unternehmen gehören u. a. Microsoft, General Motors und Amazon.com.

Literatur

  • Simon Fink: Datenschutz zwischen Staat und Markt – Die „Safe Harbor“-Lösung als Resultat einer strategischen Interaktion zwischen der EU, den USA und der IT-Industrie. Konstanz 2002. Download