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Freie und Reichsstädte

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Freie Reichsstädte sind Gebilde des Mittelalters, die besondere Privilegien und Freiheiten genossen, aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Reich hatten.

Das Hauptmerkmal einer Freien Reichsstadt war ihre rechtliche Unabhängigkeit gegenüber dem regionalen Herrscher. Untertan war sie einzig und allein dem Kaiser (=Reichsunmittelbarkeit), an den sie ihre Steuern direkt abführte, dem sie Heerfolge zu leisten hatte und der sie im Allgemeinen mit einer eigenen, weitgehend unabhängigen Gerichtsbarkeit ausstattete.

Bekannte Freie Reichsstädte waren u.a. Augsburg, Köln, Aachen, Dortmund und Nürnberg, Lübeck, aber auch kleinere Orte wie Goslar, Wetzlar, Rothenburg oder Dinkelsbühl.