Bürgermeister

Oberhaupt der Verwaltung einer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt in unterschiedlichen Staaten
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Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Bundesland direkt von den Bürgern oder aber vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

In größeren Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete.

Manchmal (z.B. in der norddeutschen Ratsverfassung) wird zwischen Bürgermeister und Stadtdirektor unterschieden; sonst sind beide Funktionen in einem Amt vereint. In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes.

in vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der begriff Schulz, Schultes, oder Schultheiss verwendet.