Einzelhandelsverkaufspreis

von staatlichen Organen vorgegebener Verkaufspreis
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EVP war in der DDR das Kürzel für Einzelhandelsverkaufspreis, das auf allen Etiketten der generell auszeichnungspflichtigen Einzelhandelswaren zu finden war. Der EVP einer Ware war in der gesamten DDR gleich und daher meist bereits vom Hersteller auf dem Etikett angegeben. Die Preisfestsetzung erfolgte unter staatlicher Aufsicht, im Wesentlichen unter Berücksichtigung der Herstellungskosten. Die EVP für Grundnahrungsmittel, Arbeits- und Kinderbekleidung, Spielwaren etc. wurden häufig mit staatlichen Zuschüssen gestützt, d.h. die Herstellungskosten dieser Waren lagen teilweise deutlich über dem jeweiligen EVP. Langlebige Konsumgüter, Güter des gehobenen Bedarfs und Luxusartikel wurden dagegen mit erheblichen, staatlich festgelegten Preisaufschlägen verkauft.

Der EVP setzte sich rechnerisch aus dem Industrieabgabepreis (IAP) und der Großhandels- und Einzelhandesspanne zusammen.

Es gab für die Warenabgabe von Großhandel an Einzelhandel im übrigen auch den sogenannten Großhandelsverkaufspreis (GVP).

Einzelhandelsverkaufspreise für einige Waren (1985)

Kartoffeln (5 kg): 0,85 M
Roggenmischbrot (kg): 0,52 M
Landleberwurst (kg): 6,20 M
Trinkvollmilch in Flaschen (0,5 l): 0,34 M
Eier (Stück): 0,34 M
Vollbier (0,33 l): 0,48 M
Bohnenkaffee "Rondo" (kg): 70,00 M
Herrenstraßenanzug (55% Synthetik, 45% Wolle): 245,00 M
Kleinschreibmaschine "Erika": 435,00 M
Haushaltkühlschrank "H 130": 1.100,00 M
Fernsehempfänger "Colormat 4506": 4.900,00 M
Vollwaschmittel "Spee" (900 g): 4,65 M

Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR 1986.

Siehe auch