Stalking

willentliches und wiederholtes (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person
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Stalking (engl.: to stalk = heranpirschen) ist das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch z. B. Verfolgen, Telefonanrufe (Telefonterror), Droh-SMS und -Mails (sog. Cyberstalking), Überwachen und Ausspionieren der Zielperson. Das Wort entstammt der englischen Jagdsprache und kann mit "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden (vgl. auch Duden, 23. Aufl., 2004)

Opfer

Die Opfer sind häufiger weiblich als männlich, die Täter häufiger männlich als weiblich. Täter sind zumeist ehemalige Beziehungspartner oder verschmähte Verehrer. Bekannte Persönlichkeiten werden häufiger zum Opfer von Stalking.

Manchmal bleibt es nicht bei verbalen Drohungen oder Belästigung durch Auflauern und Verfolgen, sondern der Stalker übt tatsächlich Gewalt gegen sein Opfer, dessen Angehörige, Haustiere oder seinen Besitz aus. Opfer beschaffen sich geheime Telefonnummern oder wechseln in Extremfällen sogar den Wohnort, um - nicht immer erfolgreich - dem Peiniger zu entkommen. Häufig kommen auch Belästigungsanrufe am Arbeitsplatz beim Opfer oder gar dessen Kollegen und Vorgesetzten vor.

Ebenfalls werden viele Opfer im Schutze der Anonymität des Internets gesucht und gefunden, gegen virtuelles Stalking besteht allerdings noch weniger Handhabe als gegen das Persönliche.

Gesundheitliche Folgen

Die Opfer der Stalker leiden oft unter psychischen Folgen des Stalking, die vergleichbar sind mit den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Auch die Täter zeigen oft psychische Krankheiten und / oder Persönlichkeitsstörungen (Erotomanie).

Rechtliche Mittel

Das Problem "Stalking" tritt bei Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei erst allmählich ins Bewusstsein. In den USA ist das Phänomen Stalking weitaus bekannter als in Deutschland. Es existieren nur wenige Kliniken, die sich auf die Behandlung von Stalkern spezialisiert haben. Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert ca. ein Jahr. Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer zehn Jahre belästigte. Oft hatten Stalker und Opfer eine mittel- oder langfristige Liebesbeziehung vor Beginn des Stalking.

Häufig reagieren Stalkingopfer mit der Beantragung einer "EV" (einstweilige Verfügung) vor Gericht. Da die meisten Stalker jedoch in ihrem Tun hartnäckig sind, wird eine EV nicht selten schlichtweg ignoriert. Trotzdem müssen Opfer so schnell wie möglich eine EV durchsetzen und daraus vollstrecken. Die EV gibt ihnen mehr Möglichkeiten, rechtliche Schritte gegen den Stalker einzuleiten.

Die Polizei und Justiz ist in Deutschland im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in der Lage, Maßnahmen gegen Stalker einzuleiten. Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach § 4 Gewaltschutzgesetz dar. Streng genommen handelt es sich dabei dann nicht um die Strafbarkeit von Stalking an sich, sondern vielmehr um die Strafbarkeit wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung. Einen eigenen Straftatbestand gibt es noch nicht. Allerdings dürfte es schwierig sein zu beurteilen, was im Einzelfall darunter fällt.

Im August 2005 wurde von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein neuer Gesetzentwurf zum Stalking vorgelegt.

Siehe auch

Literatur

  • Julia Bettermann, Moetje Feenders, Stalking, Verlag für Polizeiwissenschaft, März 2004, ISBN 3935979363
  • Susanne Schumacher, Stalking, Hainholz, 2004, ISBN 3932622898

Vorlage:Wiktionary1 Die Opferschutz-Organisation WEISSER RING hat einige interessante Seiten zum Thema Stalking unter:

Hier gibt es ein Faltblatt des WEISSEN RINGS zum Thema Stalking als PDF-Download:

  • http://www.stalkingforum.de Sehr gut betreutes, aktuelles und informatives Forum, in dem sich Stalkingopfer und Angehörige austauschen und Mut machen können.