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Gemeindeordnungen in Deutschland

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Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Gemeinden.

In fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland existieren als Ausfluss der Selbsterwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und der Landesverfassungen Gemeindeordnungen, die Aufbau, Struktur, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), Gemeindevorstand (Magistrat), Bürgermeister (Oberbürgermeister), Ortsbeirat, Ausländerbeirat usw. regeln. Die Gemeindeordnung ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden.

Gemeindeordnungen in den einzelnen Bundesländern:

Bundesland Abkürzung Verfassungstyp
Baden-Württemberg GemO Südd. RatsV.
Bayern GO Südd. RatsV.
Berlin Bezirksordung keine echte GO
Brandenburg GO .
Bremen VerfBrhv Mag.V. nur Bremerhaven
Hessen HGO Mag.V.
Hamburg . keine GO
Mecklenburg-Vorpommern GO .
Niedersachsen NGO Nordd. RatsV.
Nordrhein-Westfalen GO Südd. RatsV.
Rheinland-Pfalz GemO BgmV.
Sachsen SächsGemO .
Sachsen-Anhalt GO LSA .
Schleswig-Holstein GO .
Thüringen ThürKO .

In der Bundesrepublik Deutschland sind vier verschiedene Typen von Gemeindeverfassungen vorhanden:

Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundesländern deutlich.