Gesundheits- und Krankenpflege

Beruf
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Geschichte

 
Krankenschwester

Im Christentum zählt die Krankenpflege zu den sieben Werken der Barmherzigkeit. Mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter wurde sie jedem Christen zur Pflicht gemacht. Vor allem sorgte man sich um die kranken Pilger und baute an fast jeder Station der Pilgerwege ein Hospital. Als mit den Kreuzzügen die Lepra in Europa eingeschleppt wurde, wurden für diese Kranken besondere Hospitäler erbaut, ebenso um 1349 für die Opfer der Pest. Viele Heilige waren durch ihre Leistungen in der Krankenpflege bekannt. Die Vincentinerinnen wurden hauptsächlich zur organisierten Krankenpflege eingesetzt. Im Protestantismus begründete Florence Nightingale die professionelle Krankenpflegeausbildung. Nach ihrem Vorbild gründete Pastor Theodor Fliedner in Kaiserswerth das erste Diakonissenhaus.

Die weltliche Krankenpflegeausbildung wurde von Henri Dunant begründet. In den letzten Jahrzehnten wurde die Pflege immer mehr auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt. Die deutschsprachigen Länder bauen mit großer Verspätung auf die angelsächsischen Länder die Pflegewissenschaft auf. In der Gesellschaft genießt dieser Beruf in Deutschland ein eher mittelmäßiges Ansehen, obwohl die Ausbildung zu den schwersten nicht Hochschulpflichtigen gehört. Dieser "medizinische Hilfsberuf" ist jedoch im Umbruch und auf dem Weg sich zu emanzipieren.

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn dauert in Deutschland drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung zur/zum Krankenpflegehelfer/-in dauert 1 Jahr. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen statt, die als Schulen des Gesundheitswesens im Tertiären Bereich angesiedelt sind und ist nach der International Standard Classification of Education (ISCED-97) als Ausbildung der Stufe 5B klassifiziert. Für die Ausbildung findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung. Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen (ca. 2100 Stunden) und einen praktischen Teil (ca. 2500 Stunden). Das Ziel der Ausbildung ist das Unterstützen und Begleiten des Patienten bei Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL), zu denen der Patient vorübergehend oder dauerhaft nicht fähig ist.

Es werden Grundkenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflege- und Gesundheitswissenschaften, pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften (z.B. Chemie, Physik und Ernährungslehre) und Medizin (z.B. Anatomie und Physiologie), der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie aus Recht, Politik und Wirtschaft vermittelt.

Ebenso Unterrichtsschwerpunkte sind die klinischen Fachgebiete:

und alle anderen Gebiete der Medizin je nach Priorität für die Pflege.

Bestandteile der Ausbildung sollten auch die Bereiche der Berufspolitik, der Pflegewissenschaft, der Praxisanleitung in Grundzügen, der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in Bezug auf das Gesundheitswesen sowie Medizinethik sein. Ferner gibt es Bestrebungen, Grundlagenwissen im Bereich nursing informatics zu vermitteln.

In der Theorie reflektierte Praxiseinsätze in Psychiatrie, Altenheim, ambulanter Pflege und Pflegemanagement sowie in Funktionsbereichen sollten ebenfalls feste Inhalte der Ausbildung bilden.

Ausführlichen Unterricht gibt es in der praktischen Pflege: Körperpflege des Patienten, Verbände anlegen, Wundversorgung, Medikamente fachgerecht verabreichen und Essen anreichen sind nur einige Beispiele der sehr umfangreichen Ausbildung.

Die Ausbildung endet mit einer dreiteiligen Abschlussprüfung (praktisch, schriftlich, mündlich), mit der man nach erfolgreichem Bestehen ein Staatsexamen erhält. Sollte einer dieser Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so hat man die Möglichkeit diese einmal zu wiederholen.

Bereits seit geraumer Zeit gibt es verschiedenste Überlegungen die Ausbildung zu reformieren, z.B. die Pflegeausbildung von Krankenhausschulen an Fachhochschulen oder an Berufsschulen zu verlagern. Jedoch hat sich bisher kein Vorschlag durchsetzen können. Im Jahre 2004 hat es zwar eine kleine Reform gegeben, die die Ausbildung praxisorientierter gestalten soll, aber die Diskussion um eine tiefgreifendere Reform geht weiter (siehe www.verdi.de).

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung darf man sich "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" nennen. In der Schweiz heißt der Beruf seit 2003 "Pflegefachperson".

Krankenpflegehilfe

Die einjährige Ausbildung zum/zur KrankenpflegehelferIn soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Versorgung der Kranken, sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln (Ausbildungsziel). Diese Ausbildung ist zwar berufspolitisch umstritten, gesellschaftspolitisch aber dringend notwendig. Seit Januar 2004 unterliegt die Ausbildung zum/zur KrankenpflegehelferIn Landesgesetz, d.h., jedes Bundesland entscheidet, ob die Ausbildung angeboten wird, und wie sie strukturiert ist. In jedem Fall schliesst die Ausbildung nach 1 Jahr mit einer staatlichen Prüfung ab, die Berufsbezeichnung ist geschütz und bundesweit anerkannt, d.h., auch in den Bundesländern, in denen keine Krankenpflegehilfeausbildung angeboten wird, können KrankenpflegehelferInnen tätig werden.

Weiterbildung/Fortbildung

Als weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten existieren die so genannten Fachweiterbildungen für Anästhesie und Intensivpflege, Psychiatriepflege usw. Inzwischen gibt es für nahezu jede spezialisierte Richtung im Krankenhaus Fachweiterbildungen, etwa für die Bereiche Onkologie, Chirurgie oder für die Schmerztherapie.

Wer außerhalb der Pflege im Krankenhaus mit seiner Ausbildung weiterarbeiten möchte, kann sich z.B. zur Hygienefachkraft oder zum Case-Manager fortbilden.

Ebenso als Weiterbildung sind die akademischen Studiengänge der Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und des Pflegemanagers/Pflegewirtes anzuführen oder den Ausbildungsgang der Heilerziehungspflege

Fachkrankenpflege für Psychiatrie.

Die Voraussetzung zur Erlernung des Berufs "Fachkrankenschwester/Pfleger für Psychiatrie" ist die dreijährige Ausbildung zur/m Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger. Nach bestandenem Examen zur/m Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger muss man eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen, wovon man zwei Jahre in einer Psychiatrie gearbeitet haben muss. Die Zusatzausbildung zur/m "Fachkrankenschwester/Pfleger für Psychiatrie" dauert zwei jahre und findet Berufsbegleitend statt. In diesen zwei Jahren muss man vier Bereiche in der Psychiatrie absolviert (Aufnahmestation, Institutsambulanz, Gerontopsychiatrie und evtl. Suchtstation) haben. Die Bereiche können mit der jeweiligen Weiterbildungsstätte ausgehandelt werden. Für jeden Bereich bekommt man eine spezielle Aufgabe (Praxisberichte) von seitens der Weiterbildungsstätte gestellt (Examensrelevant), die man bearbeiten muss. Nach bestandenem Examen(mündlich, schriftlich, praktisch) darf man sich "Fachkrankenschwester/Pfleger für Psychiatrie" nennen und bekommt darüber eine Urkunde durch das zuständige Regierungspräsidium ausgehändigt.

Spezifische Belastungen

Kritikpunkt ist oftmals die schlechte Bezahlung; auch wird durch Nachtzulagen zwar der Grundlohn aufgebessert, es werden aber keine weiteren sozialen Rechte (Pensionsansprüche) erworben.

In keinem anderen Beruf ist die drop-out-Rate so hoch bzw. werden so selten Personen gefunden, die ihren Beruf bis zur Rente ausüben. Ausnahmen sind Models, Sportler, Schauspieler und andere. Das mag an dem ständigen Wechsel der Arbeitszeit liegen, die ein solch schichtarbeitslastiger Beruf mit sich bringt oder aber auch der psychische Stress, den der dauernde Umgang mit kranken Menschen mit sich bringt.

Aus Gründen der Kostendämpfung und schlechter Organisation ist die Versorgung der Patienten in einem Krankenhaus gerade in der Nacht oft am unteren Limit, wodurch nachteilige Wirkungen für die Patienten zu befürchten sind. Jedoch setzt sich dieser Trend inzwischen auch tagsüber fort, so dass die Pflege selbst bei guter Organisation am Limit arbeitet, wodurch die Qualität der Versorgung sinken kann und der Faktor Mensch zum Risikofaktor wird.

Vertrauen in die Pflegenden

Eine Umfrage in der Schweiz zum Vertrauen in verschiedene Berufe ergab im Jahr 2003 das folgende Ergebnis (Vertrauen „sehr hoch“ oder „ziemlich hoch“):

- Feuerwehrleute: 97 %
- Krankenschwestern: 96 %
- Apotheker: 87 %
- Ärzte: 87 %
- Piloten: 84 %
- Lehrer: 73 %
- Taxifahrer: 66 %
- Reiseveranstalter: 53 %
- Rechtsanwälte: 48 %
- Werbeleute: 33 %
- Autoverkäufer: 27 %
- Finanzberater: 26 %
- Politiker: 19 %
- Immobilienmakler: 18 %

Quelle: Reader's Digest European Trusted Brands 2003


Die Reihenfolge in der Allensbacher Berufsprestige-Skala 2005: 1. Arzt, 2. Krankenschwester, 3. Polizist, 4. Hochschulprofessor, 5. Pfarrer, Geistlicher, 6. Lehrer, 7. Rechtsanwalt, 8. Ingenieur, 9. Botschafter, Diplomat, 10. Apotheker, 11. Unternehmer, 12. Atomphysiker, 13. Spitzensportler, 14. Informatiker, Programmierer, 15. Schriftsteller, 16. Manager in einem Grossunternehmen, 17. Offizier, 18. Journalist, 19. Buchhändler, 20. Politiker, 21. Fernsehmoderator, 22. Gewerkschaftsführer.

Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach, "Allensbacher Berichte", Nr. 12/2005.

Siehe auch