Transsexuellengesetz

deutsches, teilweise für verfassungswidrig erklärtes Bundesgesetz über die Vornamens- und Personenstandsänderung bei trans Personen
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Das Transsexuellengesetz wurde im Jahre 1980 mit Wirkung ab 1. Januar 1981 unter dem vollen Titel Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) verabschiedet, um Menschen mit von ihrem biologischen Geschlecht abweichender Geschlechtsidentität die Möglichkeit zu geben, in dem von ihnen gefühlten Geschlecht leben zu können. Es sieht (wenn dies gewünscht wird) entweder nur die Änderung des Vornamens oder auch die vollständige Änderung des Geschlechtseintrages in der Geburtsurkunde vor. Dieses Gesetz ist durch Gerichtsentscheidungen inzwischen sehr stark konkretisiert worden. So ist z. B. die Altersbegrenzung weggefallen und die Handhabung z. B. von § 5 TSG genauer festgelegt worden.

Siehe auch: Liste der Transgender-Themen