Die spezifischen Verpflichtungen der WTO-Staaten sind als eigene Länderlisten Teil des GATS. In den einzelnen "Kästchen" wird nach den verschiendenen Erbringungsarten der Dienstleistungen ("Modes 1" bis "4") unterschieden
Beispiel einer Länderliste
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Beschränkung des Marktzugangs
(Bestimmungen, Beschränkungen und Bedingungen)
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Beschränkung der Inländerbehandlung
(Bedingungen und Qualifikationen)
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Horizontale (allgemeine) Verpflichtungen
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- Keine (Beschränkung)
- Keine Bindung (durch das GATS-Abkommen)
- Ausländische Beteiligung von max. 49%
- Status quo (keine Liberalisierungszugeständnisse, aber auch keine neuen Hemmnisse erlaubt)
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- Keine
- Keine
- Zustimmungspflicht bei Beteiligungen über 25%
- Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
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Sektorale Verpflichtungen z.B.: Baudienstleistungen,
Gesundheitsdienstleistungen,...
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- Niederlassung erforderlich
- Keine (Beschränkung)
- 30% des Führungspersonals aus dem Inland
- Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
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- Keine Beschränkung für Transportversicherung; Status quo für alle anderen Versicherungsdienstleister
- Keine
- Keine
- Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
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