Reichspropagandaleitung der NSDAP

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Die Reichspropagandaleitung (RPL) war die führende Dienststelle der NSDAP für Pressearbeit, Film, Rundfunk und Volksbildung. Als Parteidienststelle bestand sie trotz starker personeller Verflechtungen auch nach dem nationalsozialistischen Machtantritt formal unabhängig vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.

Aufgaben

Der Reichspropagandaleiter war verantwortlich für die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Sein besonderer Arbeitsschwerpunkt war der Rundfunk.

Geschichte und Aufbau

Bereits seit 1923 hatte die NSDAP mit Hermann Esser einen Propagandaleiter beschäftigt, nach dem gescheiterten Hitler-Putsch und dem Verbot der NSDAP musste seine Geschäftsstelle jedoch schließen.

Die neue Reichspropagandaleitung wurde am 30. Juni 1926 nach der Wiedergründung der NSDAP geschaffen. Bis Anfang 1928 bekleidete Gregor Strasser das Amt, dann fungierte Hitler vorübergehend selbst als Reichspropagandaleiter, und im April 1930 folgte Joseph Goebbels.

Sitz der Reichspropagandaleitung war zunächst München, nach dem nationalsozialistischen Machtantritt wurde jedoch auch eine Verbindungsstelle in Berlin eingerichtet, die einen wachsenden Anteil der Arbeit übernahm.

Dem Reichspropagandaleiter unterstanden ein Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und ein Adjutant (1926 Heinrich Himmler, 1937 Karl Hanke). Untergeordnet waren dem Reichspropagandaleiter die Gau-Propagandaführer, diesen wiederum die Kreis-Propagandaleiter, und diesen schließlich die Ortsgruppen-Propagandaleiter.

Die Reichspropagandaleitung besaß folgende Ämter:

  • Kultur
  • Aktive Propaganda
  • Film
  • Rundfunk

Ab 1940 wurde die Dienststelle schrittweise umstrukturiert; 1941 umfasste sie sechs "Hauptämter":

  • Hauptamt für Propaganda
  • Hauptamt für Rundfunk
  • Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen
  • Hauptamt Film
  • Hauptamt Reichsautozug "Deutschland"
  • Hauptamt Kultur

Amtsleitung Film

Die Amtsleitung Film, die ab 1937 Karl Neumann und ab 1941 Arnold Raether unterstand, war verantwortlich für die Durchführung propagandistischer Filmvorführungen. Sie gliederte sich in die Bereiche Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung.

Das Amt Film verfügte über ein umfangreiches Netz aus Gau-, Kreis- und Ortsgruppenfilmstellen, das parallel neben dem bereits in der Weimarer Republik geschaffenen Netz von Landes- und Stadtbildstellen bestand. Um auch ländliche Gegenden, in denen keine Kinos vorhanden waren, mit Filmpropaganda versorgen zu können, standen den Gaufilmstellen 300 Tonfilmwagen zur Verfügung, die mit modernsten Projektionseinrichtungen ausgestattet waren. Für solche Wanderschauen konnten auch zwei Spezialzüge eingesetzt werden.

Die Reichspropagandaleitung und ihre Gaufilmstellen produzierten auch eigene Kurz- und Dokumentarfilme.

Siehe auch