Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

Handelsabkommen der WTO
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. März 2003 um 16:58 Uhr durch Nerd (Diskussion | Beiträge) (en:). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist ein internationales Vertragswerk der Welthandelsorganisation (WTO), das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regelt.

Dieser Vertrag gilt nicht nur für den Handel mit Dienstleistungen, sondern auch für den Konsum von Dienstleistungen im Inland sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Investoren. Es lehnt sich somit an das beim WTO-Gipfel (1999) in Seattle gescheiterten Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) an.

Das GATS-Abkommen wurde am Ende der Uruguay-Runde am 1.1. 1995 unterzeichnet (GATS 1995). Damals wurde beschlossen, den Vertrag nach fünf Jahren zu überarbeiten. So wird das GATS seit Beginn 2000 neu verhandelt (GATS 2000). Die Verhandlungen sollen bis zum Ende der "Neuen Runde" (der in Doha unter gewissen Konditionen vereinbarten neuen Verhandlungsrunde) 2005 abgeschlossen sein. Wichtiges Eckdatum der laufenden Verhandlungen war der 30.6. 2002, bis zu diesem Tag konnten Mitgliedsländer an andere Mitgliedsländer Forderungen stellen, welche Dienstleistungssektoren geöffnet werden sollen. Bis zum 31.3. 2003 haben nun die Länder Zeit, Angebote abzugeben: So könnte Indien etwa anbieten seine Wasserwirtschaft zu liberalisieren.

Der ehemalige Direktor der GATS Abteilung im WTO Sekretariat David Hartridge meinte: Ohne den enormen Druck der amerikanischen Finanzdienstleister, insbesondere von Firmen wie American Express oder Citicorp, hätte es kein Dienstleistungsabkommen gegeben. Neben Banken und Versicherungen zählen große Wasserversorger (Vivendi, Suez, RWE), Energie-, Bildungs- und Gesundheitskonzerne, wie private Krankenhauskonzerne, zu den vermutlichen Gewinnern des GATS.

Unerwünschterweise sind die Forderungen [1] der EU wie auch die Angebote [2] an die EU an die Öffentlichkeit gekommen und haben für Unmut gesorgt, da u.a. von den USA gefordert wird, im Bildungssektor zu privatisieren. Von den 109 Ländern, an deren Adresse die EU ihre Liberalisierungsforderungen (so genannte Requests) richtete, sind die große Mehrheit (94) Entwicklungs- oder Schwellenländer.

In Europa haben wir das "European Service Forum" (ESF), das von Sir Leon Brittain (EU-Handelskommissar vor Pascal Lamy) geschaffen wurde, um die europäischen Dienstleistungskonzerne in die GATS-Verhandlungen einzubinden.

Mittlerweile mehrt sich die Kritik am GATS-Abkommen. Folgendes sind die Hauptkritikpunkte:

  • im Gegensatz zu industriellen Lobbygruppen, wie dem ESF. ist weder das jeweilige nationale Parlament direkt in die Verhandlungen eingebunden und informiert, noch ist die Zivilgesellschaft eingebunden. Die Verhandlungen sind geheim, nicht direkt demokratisch legitimiert und ihre Ergebnisse werden in Abkommen festgeschrieben. Es ist mit irreversiblen Verträgen zu rechnen, die keinem politischen Meinungsbildungsprozess unterworfen waren.
  • Dem Prinzip der so genannten "Inländerbehandlung" folgend müssen ausländische und inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden. Staatliche Aufwendungen müssen also auch privaten Anbietern zur Verfügung stehen. Die beachteten, und kritisierten, Maßnahmen sind nicht mehr Zollpolitik sondern innerstaatliche Regelungen. Damit werden Gebiete staatlicher Hoheitspolitik berührt und möglicherweise durch das GATS-Vertragswerk außer Kraft gesetzt.
  • Die Versorgungssicherheit im Sinne einer Daseinsvorsorge scheint durch GATS gefährdet zu werden.