Kreis (Begriffsklärung)

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Ein Kreis (v. mittelhochdeutsch kreiz: Kreislinie, Zauberkreis) bedeutet

  1. in der Geometrie eine Linie, deren Punkte den gleichen Abstand vom Mittelpunkt haben, siehe Kreis (Geometrie)
  2. eine Gruppe von Menschen bestimmter Herkunft oder bestimmten Interesses: Kreisauer Kreis, Wiener Kreis
  3. ein Zusammenhang von Dingen, Sachverhalten (ein Kreis von Problemen)
  4. in der preußischen, seit 1938 deutschen Verwaltung kurz für Landkreis, Stadtkreis
  5. oberste Verwaltungseinteilung des Landes Württemberg von 1818-1924, siehe Kreis (Württemberg)
  6. in der Elektrotechnik kurz für Stromkreis, Schaltkreis
  7. in der Graphentheorie eine spezielle Folge von Knoten in einem Graphen, siehe Kreis (Graphentheorie)