Der Wahlbezirk oder Wahlkreis ist jene geografisch zusammenhängende Verwaltungseinheit, deren Wahlberechtigte von einem oder mehreren von ihnen zu wählenden Abgeordneten repräsentiert werden. Die zu wählende Versammlung kann das nationale Parlament oder jenes eines Bundeslandes sein. Bei Wahlen zu kleineren Gebietskörperschaften tritt meist die Gemeinde an die Stelle des "Wahlbezirks".
Zur konkreten, lokalen Durchführung der Wahl werden die Wahlbezirke meist in Stimmbezirke oder Wahlsprengel unterteilt, denen jeweils ein Wahllokal und eine Wahlkommission zugeordnet ist. Diese Sprengel haben als kleinste Arbeitseinheit bei Parlaments- und anderen politischen Wahlen die Aufgabe, für einen gesetzmäßigen und unverfälschten Wahlvorgang zu sorgen.
Um die betreffende Kommission auszulasten, aber nicht zu überfordern, sind die Wahllokale bzw. Sprengel jeweils für Teile einer Gemeinde mit einigen Hundert Wählern ausgelegt. Jede Wahlkommission besteht im Regelfall aus Beamten und Vertretern der Parlamentsparteien (Beisitzer, Wahlbeobachter); sie ist auf die genauen Beachtung der Wahlordnung und zur Protokollierung aller Vorgänge und evt. Streitfälle verpflichtet.
Der Wahlbezirk ist ein frühes Konstrukt der Demokratie. Als die römische Republik sämtliche italischen Gebiete unterworfen und zu Bundesgenossen gemacht hatte, wurden diese in Wahlbezirke (sog. Tribus) eingeteilt, um auf diese Art in Rom vertreten zu sein.
In den modernen Demokratien ist die Einteilung der Wahlbezirke (in Deutschland sog. Wahlkreise) stets ein Politikum. Die Wahlbezirke müssen zur Beachtung der Wahlgrundsätze - vor allem des Prinzips der gleichen Stimme (One Man - One Vote), möglichst gleichartig gewichtet sein, also annähernd gleiche Einwohnerzahlen (je nach Gebietsgröße Zehn- bis Hunderttausende) und ähnliche soziologische Struktur aufweisen.
In den USA ist diese Problematik eng mit der manipulativen Wahlbezirkseinteilung, dem sog. Gerrymandering, verbunden. Auch in Deutschland haben die Verfassungsgerichte der Länder mehrfach Wahlkreiseinteilungen für verfassungswidrig erklärt.
Weblinks
- Glossareintrag Wahlbezirk bei der Webseite des Deutschen Bundestags
Siehe auch:
- Repräsentative Demokratie, Rechtsstaat, Wahlsystem, Wahlgleichheit, Wahlgeheimnis, Wahlkreisgeometrie
- Landtags-, Bundestagswahl, Nationalratswahl, Präsidentenwahl
- Wahlvorschlag, Kandidat, Parteienspektrum, Listenverbindung
- Wählerevidenz, Wahlbeteiligung, Nichtwähler, Stimmzettel, Wahlmaschine, Wahlprüfung