Diskussion:Bundestagswahl 2005
konstruktives Misstrauensvotum
- Warum muss eigentlich ein konstruktives Misstrauensvotum gestellt werden, wenn es einfacher ging: Da sich wohl alle Parteien einig sind, müsste doch locker eine 2/3 Mehrheit möglich sein, um die Verfassung zu ändern. Dann könnte man in die Verfassung einbauen, dass ein Kanzler mit der Zustimmung des Präsidenten den Bundestag auflösen kann. Evtl. vielleicht noch, wegen der Vergangenheit Deutschlands, noch mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestags und einer 2/3 Mehrheit des Bundesrats? --Marcel Zimmer
- Die Diskussion darum hatte man bereits nach dem Verfassungsgerichtsurteil 1983 einmal. Damals riet der Innenminster von einer Änderung ab, da er das Urteil so interpretierte, dass sich das Gericht indirekt gegen ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments ausgesprochen habe. Man hatte damals deshalb Angst, dass das BVerfG diese Änderung als verfassungswidrig ablehnen würde und hat die Verfassungsänderung deshalb ad acta gelegt. Ähnliche Gründe wird es wohl auch diesmal geben. Jinxo
- Müsste man sich mit Rückblick auf die Weimarer Republik eigentlich denken können. Das Selbstauflösungsrecht des Parlamentes hat damals Deutschland mehr oder weniger ins Chaos gestürzt. Was würde eigentlich passieren, wenn der Kanzler zurücktritt? --Trainspotter 09:30, 23. Mai 2005 (CEST)
- Andererseits war nicht die Auflösung des Parlaments in der Weimarer Republik das Problem, sondern die instabilen politischen Verhältnisse, die keine dauerhaft mehrheitsfähigen Koalitionen zuließen. Jhs s
- Helft mir einmal ein bißchen nach: Wann war die Selbstauflösung in der Weimarer Republik ein Problem? Gab’s die überhaupt? Das war doch immer der Reichspräsident mit seinem Auflösungsrecht? --84.154.73.4 17:21, 30. Jun 2005 (CEST)
- Es gab in der Weimarer Verfassung kein Selbstauflösungsrecht des Reichstags. Allerdings konnte der Reichspräsident den Reichstag auflösen --Lothar.S 13:57, 6. Sep 2005 (CEST)
Dann würde der Kanzler als geschäfsführender Kanzler bis zur Konstituierung des neuen Bundestags tätig. Da sich Schröder bei einem Rücktritt aus dem politischen leben zurückziehen würde, würde wahrscheinlich Joseph Fischer als Vizekanzler die geschäftsführende Bundesregierng leiten.
- Danke für die Antwort. Also wäre ein Kanzlerrücktritt für die Herbeiführung von Neuwahlen und das damit angestrebte Weiterregieren von Rot/Grün mit Schröder auch keine Alternative, um Neuwahlen herbeizuführen, da er wohl dadurch seine politische Reputation verlieren würde. --Trainspotter 10:16, 23. Mai 2005 (CEST)
Vertrauensfrage
Es war davon die Rede, die Vertrauensfrage mit einer Sachfrage ("Besteuerung der Unternehmen"?) zu koppeln. Damit soll verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen gewirkt werden. Gibt es dazu Meinungen der Fachleute? -- tsor 16:04, 23. Mai 2005 (CEST)
- Ich bin kein Fachleut, aber es scheint mir keinen grossen Unterschied zu machen, wenn man das tut, um die Vertrauensfrage zu verlieren. --Eike sauer 20:17, 23. Mai 2005 (CEST)
- Man muss bei sowas vorsichtig sein, denn wenn man es mit einer Sachfrage verbindet sendet man das Signal: "Achtung, wir haben in den eigenen Reihen keine Mehrheit für unsere eigenen Ideen". Man müsste damit sehr aufpasssen, wie das beim Wähler ankommt. Darüber hinaus ist der Fall eigentlich verfassungsrechtlich gar nicht verankert. Die Möglichkeit der Verbindung der Vertrauensfrage mit einer sachfrage ist im Grundgesetz nciht vorgesehen (wohl aber rechtlich möglich). Jinxo
- Doch, die Verknüpfung mit einer Gesetzesvorlage ist im Grundgesetz vorgesehen: Art. 81 Abs. 1 S. 2. Die Frage trifft aber m.E den Kern des Problems: Einerseits muss nach dem Urteil von 1983 der Kanzler glaubhaft machen, dass er für seine Politik keine sichere Mehrheit im Bundestag hat (der Bundesrat ist in diesem Kontext irrelevant). Rot-Grün hat jedoch eine knappe, aber sichere Mehrheit im Bundestag (die bislang immer, wenn es nötig war, auch gehalten hat). Also müsste der Kanzler, um die Auflösung zu erreichen, davon ausgehen, dass er sich auf seine eigenen Abgeordneten nicht mehr verlassen kann. Ganz unabhängig von der möglichen Verknüpfung mit einer Sachfrage wäre das natürlich ein fatales Signal gegenüber den Wählern. --SCPS 00:06, 25. Mai 2005 (CEST)
- Dies kommt wohl daher, daß das BVerfG Urteil von 83 bemängelt hat, das eine Vetrauensfrage die lediglich mit "möglichen problemen in der Zukunft" (sehr frei zitiert) begründet ist nicht ausreicht --Sklaiber 11:51, 24. Mai 2005 (CEST)
Eine Verknüpfung von Sachfrage mit Vertrauenfrage ist nach der BVerfGE nicht zwingend notwendig. Maßstab ist, dass der Kanzler sich in einer Krise dergestalt sieht, dass er mit dem gegenwärtigen Bundestag nicht politisch gestalten kann, also eine hinlänglich sichere Mehrheit hinter sich weiß. Dies lässt sich anhand der Ablehnung seiner Position in Sachfragen (Gesetzentwürfe etc. ) aus dem Kernbereich seines Regierungsprogramm leichter belegen. Der oft in den Medien zitierte "Scheinvorstoß" mit einer politisch nicht ganz ernstgemeinten Gesetzvorlage, nur um eine Entwurfbalehnung zu dokumentieren, überzeugt verfassungsrechtlich nicht und ist eher ein missverstandener Formalismus.--Calvin Ballantine 14:52, 24. Mai 2005 (CEST)
Glückwunsch
Nur mal so, ich bin beeindruckt, wie schnell die Autoren hier eine aktuelle, informative Seite hingekriegt haben. --wpopp 13:02, 23. Mai 2005 (CEST)
- ACK. Auch meinen Glückwunsch zu diesen ausführlichen und verständlichen Informationen. -- tsor 16:04, 23. Mai 2005 (CEST)
- Absolut. Übersichtlich, klar, alle Aspekte behandelt, NPOV. 1+ mit Sternchen, möchte ich sagen.--82.135.80.191 22:28, 7. Aug 2005 (CEST)
- Ich halte diesen Artikel ebenfalls für ein gut strukturiertes und verständliches Gesamtbild der Bundestagswahl 2005. Sehr ausführlich! -- Svenja Müller
Umbenennung
Grundsätzliches zu 'Umbenennung': Eigentlich müsste dieser Artikel "Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag" heißen. Schließlich gibt es keine Bundestagswahl; es gibt nur Bundestagswahlen. Das gilt natürlich auch auf alle anderen Artikel zum Thema! --TM 01:50, 24. Mai 2005 (CEST)
- Wie kommst du darauf? Der Bundestag scheint das anders zu sehen...
- Völliger Blödsinn, im Gegenteil: Es müßte auch überall im Artikel "Neuwahl" statt "Neuwahlen" heißen, schließlich gibt es nur eine. Es hat sich leider eingebürgert, von "Wahlen" im Plural zu reden. Das ist aber nur richtig bei "Kommunalwahlen", die ja tatsächlich aus mehreren (Rat/Landkreis, Bürgermeister, evtl. Bezirksvertretung etc.) Wahlen bestehen (und natürlich, wenn z.B. in zwei Ländern am selben Tag Landtagswahlen - je eine - stattfinden).--128.176.178.24 10:37, 24. Mai 2005 (CEST)
- Der Begriff "Neuwahlen" ist in diesem Zusammenhang gebräuchlich (siehe auch BVerfGE 62, 1 ff.), und MUSEN auch nicht kein "völliger Blödsinn": Schließlich kann man die Vergabe eines der 299 Direktmandate durchaus als eine seperate Wahl ansehen. Entsprechendes bei den Zweitstimmen in bezug auf die Landeslisten. --kh80 •?!• 20:38, 24. Mai 2005 (CEST)
Sollte dieser Artikel, in der Tradition sämtlicher vorhergehender Artikel zu Bundestagswahlen - mit Titel a la "Bundestags [Jahreszahl]" - nicht auch Bundestagswahl 2005 heißen? --Bender235 15:28, 23. Mai 2005 (CEST)
- Doch, sollte er, sobald feststeht, dass die Bundestagswahl tatsächlich 2005 stattfindet. Will aber jemand jetzt schon verschieben, dann werden ich diese Verschiebung nicht verhindern (wie auch? *g*). Gruß. --EBB (Diskussion) 15:31, 23. Mai 2005 (CEST)
- Sehe ich auch so, nur ist das Ganze ja noch nicht 100% offiziell, weil ja das Verfahren erstmal in Gang kommen muss. Bis der genaue Termin feststeht, sollte das Lemma IMHO erstmal so bleiben. --Stefan / st-fl 15:34, 23. Mai 2005 (CEST)
- Eben: Erst wenn der Bundestag aufgelöst ist, sind Neuwahlen sicher. Völlig unmöglich ist es ja nicht, dass sich Horst Köhler querstellt. --kh80 •?!• 16:12, 23. Mai 2005 (CEST)
- Warum sollte sich Horst Köhler quer stellen? Er muss neutral sein als Präsident. ---Marcel Zimmer
- Er muss sich an das Grundgesetz halten. Bei seiner Auslegung kann er natürlich auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Bundestagsauflösung verfassungswidrig wäre. --kh80 •?!• 16:40, 23. Mai 2005 (CEST)
- Richtig: Wäre der Herr Bundespräsident der Ansicht gewesen, die Neuwahlen seien verfassungswidrig, so hätte er nicht auflösen dürfen. Aber es kommt noch etwas dazu: Er ist bekanntlich dieser Ansicht nicht gewesen. Aber auch in diesem Falle hätte er den Bundestag nicht auflösen müssen: Dies ist einer der wenigen Fälle, wo der Bundespräsident tatsächlich nicht nur eine "Unterzeichnungs-", sondern eine Entscheidungsgewalt hat. (Art. 68 GG: ...so kann der Bundespräsident ... den Bundestag auflösen.) Dies ist durchaus von Bedeutung, weil der Herr Bundespräsident die Auflösung nur deswegen politisch begründen hat dürfen, wie er es ja getan hat. Hätte er sie (wie Gesetze) nur juristisch untersuchen dürfen, so hätte er von einer solchen Begründung Abstand nehmen müssen. --84.154.120.135 14:40, 26. Jul 2005 (CEST)
- Sollte dieser Artikel, in der Tradition sämtlicher vorhergehender Artikel zu Bundestagswahlen - mit Titel a la "Bundestags [Jahreszahl]" - nicht auch Bundestagswahl 2005 heißen?
- Der Artikel heißt offiziell Wahl zum 16. Deutschen Bundestag und daher ist eine Umbenennung nicht nötig. Die Frage ist nur, ob man einen Weiterleiter von "Bundestagswahl 2005" zu diesem Artikel schaffen soll. Das sollte aber erst geschehen, wenn wirklich feststeht, das heuer schon gewählt wird. Es ist ja noch nicht 100 % sicher, dass das geschieht (siehe die Bedenken bezüglich der Verfassung). --Maxl 22:45, 23. Mai 2005 (CEST)
- Ähem, es gibt momentan Redirects von Bundestagswahl 2005 und Bundestagswahl 2006. Das sollte m. E. auch so bleiben. Sobald dann eines feststeht, kann man den anderen löschen. Gruß. --EBB (Diskussion) 12:10, 24. Mai 2005 (CEST)
- Er muss sich an das Grundgesetz halten. Bei seiner Auslegung kann er natürlich auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Bundestagsauflösung verfassungswidrig wäre. --kh80 •?!• 16:40, 23. Mai 2005 (CEST)
- Warum sollte sich Horst Köhler quer stellen? Er muss neutral sein als Präsident. ---Marcel Zimmer
- Eben: Erst wenn der Bundestag aufgelöst ist, sind Neuwahlen sicher. Völlig unmöglich ist es ja nicht, dass sich Horst Köhler querstellt. --kh80 •?!• 16:12, 23. Mai 2005 (CEST)
Unser Vizekanzler, Herr Fischer, heißt übrigens mit Vornamen: Joschka!! (Das sollte man schon mal gehört haben!)
- Na, da wär ich mir nicht so sicher! Sein "offizieller" Name ist Joseph Martin Fischer. Joschka ist eher ein Spitzname, der heute allgemein verwendet wird, man kann es auch als so'ne Art Künstlername bezeichnen. Albion 18:50, 23. Mai 2005 (CEST)
- Und was hat das mit dem Lemma des Artikels zu tun? --Stefan / st-fl 18:55, 23. Mai 2005 (CEST)
- Überhaupt nichts, aber wenn hier jemand eine sachlich falsche Behauptung reinschreibt, sollte man das schon mal korrigieren. Albion 14:31, 24. Mai 2005 (CEST)
- Stimmt natürlich. Ich meinte auch eher Unser Vizekanzler, Herr Fischer, heißt übrigens mit Vornamen: Joschka!! (Das sollte man schon mal gehört haben!) ;-) Gruß --Stefan / st-fl 22:48, 26. Mai 2005 (CEST)
- Überhaupt nichts, aber wenn hier jemand eine sachlich falsche Behauptung reinschreibt, sollte man das schon mal korrigieren. Albion 14:31, 24. Mai 2005 (CEST)
- Und was hat das mit dem Lemma des Artikels zu tun? --Stefan / st-fl 18:55, 23. Mai 2005 (CEST)
Sprachliches
Hab mal wieder gemerkt, dass in einigen Teilen des Artikels das Deutsch nicht ganz meinen zugegeben hohen Ansprüchen genügte und auch der Sachverhalt nicht ganz akkurat widergegeben wurde. Ich hab das mal ein bisschen bearbeitet. Ich denke, so ist es auch sachlicher. Die Möglichkeiten der Auflösung wurden doppel dargestellt; ich habe den Artikel auch dahingehend bearbeitet. --Maxl 22:47, 23. Mai 2005 (CEST)
- In die Einleitung gehört jedenfalls ein Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit. In Deiner letzten Fassung hat sich das so angehört, als seien die Neuwahlen schon so gut wie in trockenen Tüchern. Dem ist nicht so.
- Zum Organstreit: Eine Organklage sollte auch noch nach der Wahl möglich sein – die Frist beträgt sechs Monate. Also würde es nicht unbedingt die Wahl verhindern, wenn das BVerfG einem Antrag von Mitgliedern des Bundestages stattgeben würde.
- ... Und MUSEN trägt es auch nicht gerade zur Qualität bei, möglichst viele Infos in einen möglichst langen Schachtelsatz zu packen. ;-) --kh80 •?!• 01:02, 24. Mai 2005 (CEST)
Tipp-, Grammatik- und Stilfehler (wegen Sperrung z.Z. nicht zu ändern)
"Ca. 52 Prozent sind weiblichen [sic!] Wähler." Aua! Ich würde vorschlagen, den Satz zu korrigieren und mit dem vorhergehenden zusammenzufassen: "4,2 Prozent sind Erstwähler und rund 52 Prozent weiblich." 212.112.232.175 18:20, 12. Sep 2005 (CEST)
"1961 und 1965 musste wegen verstorbenden [sic!] Kandidaten ..." Mein Vorschlag: "wegen verstorbener Kandidaten". Aber ich weiß ja, der Dativ ist dem Genitiv sein Tod... ;-) 212.112.232.175 18:36, 12. Sep 2005 (CEST)
"Die wichtigsten Forderungen der Linkspartei sind,[sic!] die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 50%, die Einführung eines Mindestlohnes auf 1000 Euro netto und 420 Euro Grundsicherung für Ost und West." Weg mit dem ersten Komma!
"Im Oktober 2004 kündigten NPD und DVU an, bundesweit gemeinsam antreten zu wollen." "gemeinsam anzutreten" genügt; das Wollen wollten sie sicher nicht ankündigen.
Koalitionsaussage der Grünen?
- Haben die Grünen nicht auch inzwischen gesagt, dass sie einfach so viele Stimmen wie möglich sammeln wollen und sich nicht auf eine Koalition mit der SPD festlegen? --134.93.54.120 23:35, 24. Mai 2005 (CEST)
- AFAIK im Gegenteil, sie wollen ein rot-grünes Bündnis mit grösserem grünen Anteil. Ich weiss aber nicht, ob sich das ändert/geändert hat, nachdem sich die SPD wohl nicht festlegen will.
- Spannende Zeiten, das.
- --Eike sauer 23:39, 24. Mai 2005 (CEST)
- PS: Ich lese heute, dass auch die Grünen sich nicht mehr so genau festlegen wollen.
Leicht Offtopic: Kanzlerkandidatin oder Kanzlerinkandidatin
- Beim Abschnitt CDU steht bei dem Beitrag "Wahl zum 16. Deutschen Bundestag" Kanzlerkandidatin, wäre es nicht korrekt Kanzlerinkandidatin? Frau Merkel will ja Kanzlerin und nicht Kanzler werden, demnach ist sie doch eine Kanzlerinkandidatin? Auch wenn es ungewohnt klingt, und eine doppelte Feminierung ist, müsste es aber doch eigentlich so lauten? --Marcel Zimmer
- Sie will aber das Amt des Kanzlers bekleiden, also reicht IMHO „Kanzlerkandidatin“. Geht auch in Richtung generisches Maskulinum. Gruß --Stefan ■ 22:44, 27. Mai 2005 (CEST)
- Ist es nicht sprachlich ungebräuchlich das Feminin zu doppeln? Davon abgesehen, ist Kanzlerkandidat an sich ja politisch ungenau. Kanzlerkandidat ist derjenige, der im Bundestag als Kanzler zur Wahl steht (als meistens nur eine Person) und nicht der Spitzenkandidat der Opposition. Jinxo
- "Kanzlerkandidatin" ist nicht falsch, und "Kanzlerinkandidatin" ist zumindest ungebräuchlich. Also kein Grund zur Änderung. :-) --kh80 •?!• 22:54, 27. Mai 2005 (CEST)
- Dann wäre Parteivorsitzender Müntefering, falls Dr. Schröder nicht mehr antritt, dann Kanzlerinkandidat? ;) --Marcel Zimmer
- Und Jürgen Westerwelle wäre Spitzenkandidatin! (Oh je!) :-) --Schaf 10:25, 28. Mai 2005 (CEST)
- Ich stimme Stefan und kh80 zu. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:04, 28. Mai 2005 (CEST)
Jürgen heisst übrigens Guido!
Meinungsbild zur Vertrauensfrage in der Rechtswissenschaft
Die letzten Edits durch Benutzer:Bhuck sind nicht WIKI konform. Die NPOV Grundsätze erfordern eine sachliche und präzise Darstellung eines (wissenschaftlichen) Meinungsbildes. Dazu gehört, dass wesentliche argumentative Unterschiede getrennt und neutral dargestellt werden, selbst wenn sie zum gleichen / ähnlichen Ergebnis führen sollten. Den Meinungsträgern sollte quasi nichts „in den Mund gelegt“ werden. Schlüsse und Bewertungen soll der Leser ziehen.
Die 3-Gruppen-Auswertung ist von mehreren Editoren anhand Tagespresse und Fachzeitschriften vorgenommen worden und sie sollte nicht mit dem Hinweis simplifiziert werden, es gebe Ähnlichkeiten. Dem durchschnittlich aufmerksamen Leser fallen sie – ebenso wie die Unterschiede – auf.
Auch sollten rechtspolitische Überlegungen (letzter Passus) als solche nicht in redundanter Form erläutert werden. --CJB 15:11, 1. Aug 2005 (CEST)
- Wieso sind rechtspolitische Überlegungen überhaupt in einem Abschnitt zu finden, der sich mit rechtlichen (und zumindest erst mal unpolitischen) Überlegungen beschäftigt? Es nimmt schon ein POV ein, wenn man ein wertender Terminus wie "pragmatisch" auf eine bestimmte Gruppe anwendet. Wo ist die Selbstabgrenzung der "Pragmatiker" gegenüber den "Befürworter" in der Literatur zu finden? Stimmen auch die Befürworter mit dieser Kategorisierung ein, dass sie keine "Pragmatiker" sind? --Bhuck 15:35, 1. Aug 2005 (CEST)
Hm, die "Pragmatiker" waren doch mal in Anführungszeichen... Ich meine zwar nicht, dass der Begriff stark zu Umkehrschlüssen drängt, aber wenn ein bei weitem gelungener "Gruppentitel" gefunden wird, habe ich nichts dagegen...
Im Übrigen: Rechtsmeinungen und rechtspolitische Meinungen sind hinlänglich und merklich voneinander abgesetzt.
--CJB 15:48, 1. Aug 2005 (CEST)
- Soweit ich sehe, wurde erstmals gegen Mittag am 11. Juni durch Benutzer:Calvin Ballantine die Behauptung erhoben, es seien genau 3 und nicht etwa 2 oder 15 oder wieviel auch immer Gruppen. Dem durchschnittlich aufmerksamen Leser, dem die Ähnlichkeiten zwischen Pragmatiker und Befürworter auffallen, wird ebenfalls auffallen, dass auch die Kritiker für "unpragmatisch" oder "ideologisch" durch diese Kategorisierung abgestempelt werden. Für ihn wird es daher schwer zu glauben, dass Wikipedia, solange diese Behauptung aufrecht erhalten wird, noch an den NPOV Grundsätzen festhält. Wenn die "Pragmatiker" in Anführungszeichen steht, wird das doch ein Zitat gewesen sein? Wo kommt die Bezeichnung eigentlich her? --Bhuck 15:52, 1. Aug 2005 (CEST)
Ich meine zwar nicht, dass der Begriff stark zu Umkehrschlüssen drängt, aber wenn ein bei weitem gelungener "Gruppentitel" gefunden wird, habe ich nichts dagegen... --CJB 16:02, 1. Aug 2005 (CEST)
- Die Dreiteilung des Meinungsbildes wird dem Streitstand nicht gerecht. Zentrales Differenzierungsergebnis muss zunächst einmal das Ergebnis sein. Betrachtet man die Begründungen der Staatsrechtslehrer insbesondere auf der Seite der Befürworter, so ist es keinesfalls möglich, die mit der Dreiteilung hier behauptete Dichotomie auszumachen. Diejenigen, die mit objektiven Umständen argumentieren, weisen gerade auch darauf hin, dass der Kanzler deshalb von Unstabilität (subjektiv) ausgehen darf. Und diejenigen, die auf das subjektive Bild des Kanzlers abstellen, sagen gerade auch, dass sein Bild wegen bestimmter objektiver Umstände vertretbar ist. Beide Seiten betonen die Einschätzungsprärogative der Verfassungsorgane - primär des Kanzlers, sekundär des Bundespräsidenten. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass z. B. in einem Strafprozess - wie in jedem anderem Prozess, auch einem Verfassungsprozess - das Gericht auf innere Tatsachen (also Vorstellungen, Absichten etc.) allein dadurch Schlüsse ziehen kann, indem es auf objektive Hilfstatsachen zurückgreift. Geht es also um Sachverhaltsermittlung, ist es unvermeidbar, zur Feststellung subjektiver Umstände auf objektive Indizien zurückzugreifen. Benutzer: 84.56.84.17
Das ist ganz spannend, aber die Bezüge zwischen Strafprozess und Verfahren vor dem BVerfG brauchen hier und in diesem Abschnitt nicht geklärt zu werden... Solange diese Staatsrechler so genannt sind, darf man ihnen nichts "in den Mund legen". Es wäre überlegenswert, die Meinungsstand anonym in 2 Sätzen zusammenzufassen. Knapp ist immer besser...--CJB 10:58, 6. Aug 2005 (CEST)
Meinungsbild zur Vertrauensfrage (Wording II)
Die Edits sind sprachlich nicht gelungen, Begriffe wie Subjektivismus und Funktioanalismus passen nicht. --CJB 17:10, 5. Aug 2005 (CEST)
(Rechts)politisches zu Neuwahlen
Dieser Abschnitt ist ziemlich verwässert worden. Ich habe einen diffusen Absatz herausgenommen worden, weil er reichlich Selbstverständlichkeiten enthält, aber eigentlich nichts zu rechtspolitischen Forderungen. Wenn es weitere gibt als die schon erwähnte, kann man sie ja natürlich in dem schon vorhandenen Ansatz darstellen. Es soll auch für weitere Edits nicht der Eindruck entstehen, es dürften etwa nur die Auffassungen von Juristen in diesem Artikel erwähnt werden, dafür ist ja der politische Unterabschnitt da. Es sollten aber schon Vorschläge und Initiativen zu Neuwahlen sein:
--CJB 15:33, 12. Aug 2005 (CEST)
- Auch Politiker, Journalisten, und Staatsbürger, die nicht in der Rechtswissenschaft tätig sind, haben Meinungen zur Vertrauensfrage. Dies wird unter anderem daran deutlich, dass Klagen gegen die Auflösung des Bundestags vor dem Bundesverfassungsgericht liegen, und dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien bislang die Forderungen der Rechtswissenschaftler auf Verfassungsänderung in den Bundestag eingebracht haben. Umfragen zufolge begrüßen die meisten Deutschen die Entscheidung des Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen. Es sind aber bislang keine Demonstrationen oder Massenkundgebungen zur Frage einer Verfassungsänderung abgehalten worden. In einer Demokratie sind die Meinungen von einzelnen Nichtrechtswissenschaftler bei der Änderung der Verfassung genauso stark gewichtet wie die Meinungen der einzelnen Rechtswissenschaftler. Die Zahl der Nichtrechtswissenschaftler ist jedoch deutlich höher als die Zahl der Rechtswissenschaftler. Höchstens in dem Maß, wie die Nichtrechtswissenschaftler sich in ihren Meinungen von den Rechtswissenschaftler beeinflußen lassen ist die Meinung der Rechtswissenschaftler von besonderem Interesse.
- Eine andere Alternative wäre die Verlagerung der wissenschaftlichen Diskussion zur Frage der Auflösung in einen separaten Artikel, da sie mit der eigentlichen Wahl (Wahlkampf, etc) wenig zu tun hat.--Bhuck 15:39, 12. Aug 2005 (CEST)
Nö, das gehört sehr wohl dazu! Genauso wie die rechtspolitischen Forderungen. Wenn du klarstellst, dass keine Partei sie unterstützt, finde ich das gut (siehe letzte Edits). Aber diese allgemeinen Sachen, dass es mehr Nichtjuristen in der Bevölkerung als Juristen gibt u.ä. - sie führen vom Thema weg.--CJB 15:46, 12. Aug 2005 (CEST)
Wiki als Wahl-Hilfe zur Bundestagswahl?
Da es fast unmöglich für den Normalsterblichen ist, die Wahlprogramme auch nur der wichtigen Parteien durchzuackern, könnte man doch ein Wiki erstellen, welches die wichtigen Punkte zusammenfasst und wo Leute auch zu einem Konsens kommen können, was sie wählen wollen/sollen. Einige Ideen dazu:
- Jeder kann seine Vorstellungen posten, wie sich Deutschland verändern müsste und was so bleiben kann, wie es ist ;)
- Anhand dieser Ideen sollte eine Art ideales Wahlprogramm gefunden werden - es wird sicher schwer bis unmöglich, sich da zu einigen, aber jeder weiss, wo für ihn dann Abweichungen nötig sind
- Parallel dazu werden die Wahlprogramme der Parteien durchkämmt und nach Themen geordnet zusammengefasst, so dass man nicht alles lesen muss
- Anschliessend sollte es relativ leicht fallen, die richtige Partei zu finden
- Es bietet sich hier die Möglichkeit, auch Interessen von Familienangehörigen, Freunden mit einzubringen, die keine Zeit für Diskussionen haben oder nicht einmal Zeit, sich über die "normale" Medienwelt hinaus mit den Parteien zu befassen - man könnte dann ungefähr eine Empfehlung geben was man wählen sollte (wer kennt nicht die Frage von Menschen, die von der Politik enttäuscht sind - "Was wählst du denn dieses Jahr?")
- Das ist besonders interessant für Leute, die sich in den Programmen der Bundestagsparteien und der Linkspartei.PDS nicht wiederfinden, aber auch keine Zeit haben, sich mit den Alternativen auseinanderzusetzen. Mir geht es auch so, ich denke, nur viele Leute können die oben geschilderte Aufgabe zusammen bewältigen.
- Fakten, gesichertes Wissen haben Vorrang vor "Stammtischparolen", so dass die Wahrscheinlichkeit für einen Konsens steigt
- Wenn es für ein Datum mehrere Quellen gibt (z.B. Einnahmen aus der Mehrwertsteuer), könnte man immer die konservativere Variante nehmen (bei Einnahmen den geringeren Wert, bei Ausgaben den höheren), um auf der sicheren Seite zu sein
- Insgesamt sollte es der Versuch sein, ein seriöses Wahlprogramm aufzustellen, ohne den Druck, gewählt werden zu müssen :)
Ich habe noch relativ wenig Erfahrung im Umgang mit Wikis, halte sie aber für die beste Möglichkeit, sowas durchzuführen.
Ganz großartig fände ich es, wenn das Aufstellen eines "idealen" Wahlprogrammes von Zahlen, Fakten usw. begleitet wird, z.B. dann direkt ein Haushalt für das nächste Jahr herauskommt, der ausgeglichen ist :)
Ich denke, so eine basisdemokratische Initiative könnte einiges bewegen. Bin gespannt auf eure Meinungen. --Ai3 14:53, 13. Aug 2005 (CEST)
- Parteiprogramme bzw. Wahlprogramme sind meiner Meinung nach leider nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt sind. Es sind Lippenbekenntnisse, mit denen es sich prima in der Opposition leben lässt - aber als (Mit-)Regierungspartei muss man "Sachzwänge" beachten oder sonstige Ausreden anwenden, warum vieles so bleibt wie unter der vorherigen Regierung oder schlimmer werden "muss". Interessant wäre eine Tabelle über die letzten zwanzig Jahre, in denen gleiche oder ähnliche Versprechen aus den Wahlprogrammen der anschließenden Regierungsparteien aufgelistet werden und daneben steht, wie diese umgesetzt, "vergessen" oder gebrochen wurden - siehe auch Wahlbetrug. Leider habe ich nicht die Zeit dazu, so etwas zu erstellen - und ich weiss auch nicht, wie so etwas am Besten in der Wikipedia dargestellt werden kann - vielleicht in einem Artikel Wahlversprecher? NichtWirklich 22:48, 22. Aug 2005 (CEST); Ergänzung: NichtWirklich 23:14, 22. Aug 2005 (CEST)
- Lies mal unter Arbeit, Innovation und Gerechtigkeit, was im Wahlprogramm 1998 stand. Ich denke, die SPD hat davon viel umgesetzt. --Jordan1976 10:56, 25. Aug 2005 (CEST)
Lemma
Warum heißt dieser Artikel Wahl zum 16. Deutschen Bundestag, während alle vorhergehenden Wahlen als Bundestagswahl 2002 etc. betitelt werden? --Bender235 12:00, 25. Aug 2005 (CEST)
- Ist in der Mache, leider spielt der Admin meiner Wahl in diesem Fall noch nicht so ganz mit *g*. Gruß. --EBB (Diskussion) 12:06, 25. Aug 2005 (CEST)
- Ist jetzt erledigt. Dank an Bluefish. --EBB (Diskussion) 13:02, 25. Aug 2005 (CEST)
Kürzen
Moin!
Ich wäre dafür, den Artikel "Bundestagswahl 2005" deutlich zu kürzen und vor allem die Sachen, die mit der Vertrauensfrage zusammenhängen, in einen anderen Artikel zu verschieben, weil sie jetzt ja mit der Bundestagswahl nicht mehr viel zu tun haben. Vielleicht in Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Neuwahlen 2005 oder Vertrauensfrage. Was meint ihr dazu, besonders Calvin? Grüße. --EBB (Diskussion) 11:57, 26. Aug 2005 (CEST)
NPD tritt in allen Ländern an?
Zur NPD gehört doch auch Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I).
Wie/wo kann ich folgende Darstellung unterbringen (wie erweitert man das Inhaltsverzeichnisdes BT-Wahl2005-Artikels?):
Die Nachwahl in Dresden bringt wegen der speziellen Konstellation der 3 wichtigsten Direktkandidaten keinerlei Unsicherheit, sondern nur eine Verzögerung bei der Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses:
Die Direktkandidatinnen von SPD und Linkspartei sind mit Listenplätzen 1 bzw. 2 schon heute (8.9.2005) sicher im Bundestag. Bei der Nachwahl können sie deshalb niemand motivieren mit "wählt mich in den Bundestag". Umgekehrt wird der CDU-Kandidat sagen: "Wer wird seine Stimme für einen Kandidaten vergeuden, der schon längst gewählt ist?" Mit dem Argument wird er praktisch sicher gewählt.
Laut http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,370508,00.html sind sie in BW nicht zugelassen.--Gruß, Helge 22:17, 30. Aug 2005 (CEST)
- Bundeswahlausschuss hat dem Einspruch der NPD stattgegeben. Deshalb tritt die NPD auch in BaWü an. Gruß. --EBB (Diskussion) 02:37, 31. Aug 2005 (CEST)
Die NPD ist in BW zugelassen. Weshalb wird in diesem Kontext ausschliesslich auf <<Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL>> Bezug genommen wird und nicht u.a. wenigstens wegen der direkten "knowledge_base"-Relevanz auf die parteispezifischen NPD-Presseorgane ? In diesen NPD-Dokumenten findet sich weitaus wichtigeres Bezugsmaterial zu den legalistischen Zulassungsdebatten.
Seitenschutz
Moin! Obwohl ich am Artikel mitarbeite, habe ich den Artikel mal gesperrt, weil der Edit war um wahlfakten.de ja momentan zu nichts führt (und ich an ihm bisher nicht beteiligt war).
Es gibt folgende Möglichkeiten: 1. Eine Seite überzeugt die andere mit Argumenten, dass wahlfakten.de NPOV ist oder nicht, auf dieser Diskussionsseite. 2. Andere Möglichkeit: Es gibt ein ähnliches Teil von der SPD (www.die-falsche-wahl.de). Man könnte beide kommentiert zu den Weblinks stellen.
Aber bitte einigt euch.
Gruß. --EBB (Diskussion) 16:31, 9. Sep 2005 (CEST)
- Niemand wird ernsthaft behaupten können, dass eine Website der CDU, auf der man Kanzlerbashing betreibt, dem NPOV entspricht. Wenn man eine solche Site verlinkt, muss man für den Leser auch deutlich machen, dass ihn dort Wahlwerbung erwartet.
- Darüberhinaus sind wir kein Linkverzeichnis, siehe WP:WEB. Wir haben Links auf die Wahlprogramme – da müssen wir nicht auch noch jede einzelne Propaganda-Site aufführen. In dem ebenfalls verlinkten Linkverzeichnis Bessereweltlinks.de ist übrigens auch wahlfakten.de eingetragen. --kh80 •?!• 17:04:50, 9. Sep 2005 (CEST)
- Siehe auch Wikipedia:Vandalensperrung. Dass klar gemacht werden muss, dass das Wahlwerbung ist, ist klar. Aber als Prototyp des negative campaigning halte ich die beiden Seiten für nicht ganz unverlinkbar. Habe aber jetzt erstmal wieder den Schutz aufgehoben. Gruß. --EBB (Diskussion) 17:07, 9. Sep 2005 (CEST)
M. E. gehört www.wahlfakten.de nicht in die Linkliste. Die Seite ist offensichtlich nicht NPOV und erhebt auch gar nicht diesen Anspruch. Es ist eine Wahlkampfseite der CDU mit eigener Domain, der Sache nach aber nichts anderes als eine Unterseite von www.cdu.de. Ich glaube auch nicht, dass die Einfügung in die Linkliste wirklich ernst gemeint ist. Schade, dass solche Scherze zur Seitensperrung geführt haben. Ungeachtet dessen ist mir anlässlich dieses Edit-Wars aufgefallen, dass es bislang im Artikel noch überhaupt nichts gibt zum Wahlkampf als solchem. Ich finde, dafür sollte es im Artikel eine eigene Überschrift geben. Dort könnte dann z. B. etwas stehen zur stark gewachsenen Bedeutung des Internets - eine Besonderheit dieses Wahlkampfs. Dort könnte man dann auch z. B. auf die Existenz von Blogs hinweisen, die sich nun auch in Deutschland etabliert haben, die aber nicht ansatzweise die Bedeutung wie in Amerika haben. Dann könnte man auf die Bedeutung von negative campaigning hinweisen. HIER könnte man dann als Beispiele auch auf www.wahlfakten.de und die entsprechende SPD-Seite hinweisen. Daneben könnte man noch das Instrument der rapid response erwähnen. Hinsichtlich TV-Wahlkampf könnte man auf das Schröder-Merkel-Duell samt Vorspiel und Nachspiel hinweisen (für erwähnenswert halte ich auch das Radio-Duell von heute vormittag). Des Weiteren könnte man die morgige Elefantenrunde erwähnen. Dann könnte man an dieser Stelle auch die bereits im Artikel enthaltenen Passagen zu den TV-Spots von APPD und Die Partei integrieren, vielleicht auch die Versuche der NPD, ihre Kandidaten in die TV-Runden einzuklagen. Für erwähnenswert halte ich auch die seit einigen Tagen laufende Anzeigenkampagne der SPD in der Presse, die alles diesbezüglich bisher Dagewesene in den Schatten stellt. Außerdem könnte man etwas zum Wahlkampfstil schreiben (erst lau, dann immer schärfer, insbesondere hinsichtlich Kirchhof). Erwähnen könnte man auch die auffallenden amerikanischen Elemente im Wahlkampf der CDU (Krönungsmesse, Angie-Plakate, Reagan-Schlusswort). Ich finde, eine solche Darstellung des Wahlkampfs gehört in den Artikel. Und ganz nebenbei wäre das doch ein vernünftiger Kompromiss bezüglich www.wahlfakten.de. Was meint Ihr dazu? --84.56.90.13 14:44, 11. Sep 2005 (CEST)
- Nein, keine gute Idee. Wahlkampf ist lediglich Show und hat nichts mit Information zu tun. Dafür sind andere Medien besser geeignet als die Wikipedia. Hier würde ein solcher Passus lediglich zu einem POV-Mischmasch ohne zusätzliche Informationen führen und ist deswegen anzulehnen. Ganz abgesehen davon, dass sich sowieso für jede Seite Wahlkämpfer antreten würden, die ihre Positionen schlecht vertreten sähen. Ein vorhersehbarer Streit, der sich durch eine einfache, aber konsequente Unterlassung verhindern lässt. Alos: nein. --Unscheinbar 14:56, 11. Sep 2005 (CEST)
Nachwahl
Aufgrund der Seitensperre können aktuelle Ereignisse nicht eingepflegt werden - daher der Pressemitteilungstext vom BWL als Bearbeitungsvorlage:
Pressemitteilung des Bundeswahlleiters Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes ********************************************** Nr. 31 vom 13.9.2005 ********** Zur Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bei der Wahl des 16. Deutschen Bundestages teilt der Bundeswahlleiter mit: ********** WIESBADEN - 1. Unbeschadet der nach Paragraf 43 Absatz 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) im Wahlkreis 160 (Dresden I) erforderlich gewordenen und dort auf den 2. Oktober 2005 anberaumten Nachwahl werde ich nach Schließung der Wahllokale am 18. September diesen Jahres auf Grund der Schnellmeldungen der Landeswahlleiter das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlgebiet, soweit es ermittelt werden konnte, errechnen und bekannt geben. 2. Dieses vorläufige Wahlergebnis wird nur das Ergebnis für 298 Wahlkreise enthalten. - Es muss offen bleiben, welche(r) Wahlkreisbewerber(in) im Wahlkreis 160 die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erreicht hat, so dass ich nur 298 Wahlkreisbewerber als vorläufig gewählt in das Wahlergebnis einbeziehen kann. - Der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses werde ich im Übrigen nur die Zweitstimmen zugrunde legen, die in den 298 Wahlkreisen abgegeben wurden, in denen die Hauptwahl stattgefunden hat. Damit folge ich nicht der Wahlpraxis bei der Bundestagswahl 1965, bei der in zwei Wahlkreisen ebenfalls Nachwahlen nötig geworden waren; der Ergebnisermittlung am Tag der Hauptwahl wurden damals dort die Zweitstimmenergebnisse der vorangegangenen Bundestagswahl 1961 zu Grunde gelegt. Denn: Auch das vorläufige Wahlergebnis muss auf der Auswertung des tatsächlich durch Stimmabgabe geäußerten Wählerwillens beruhen. Annahmen zum möglichen Wählerverhalten in einem Wahlkreis, in dem eine Nachwahl aussteht, etwa durch Rückgriff auf frühere Wahlergebnisse, auf aktuelle Wahlergebnisse benachbarter Wahlkreise oder auf ein aktuelles "durchschnittliches" Wählervotum aus den übrigen Wahlkreisen des betroffenen Landes würde die demokratische Wahlentscheidung, die einzig der Wählerschaft zukommt, durch eine von außen kommende Entscheidung - jedenfalls vorübergehend - ergänzen, die für sich keine zwingende Richtigkeitsgewähr in Anspruch nehmen kann. Zudem ist bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2002 im Freistaat Sachsen der Partei, die im Wahlkreis 160 mit ihrer Bewerberin erfolgreich war, ein Überhangmandat zugefallen. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass bei der bevorstehenden Bundestagswahl wiederum der Partei, deren Bewerber(in) das Wahlkreismandat im Wahlkreis 160 erringt, im Freistaat Sachsen ein oder mehrere Überhangmandate zufallen. Letzteres hängt unter anderem von deren Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis 160 und in den übrigen 16 Wahlkreisen des Freistaates Sachsen ab. Annahmen zum Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis 160 könnten deshalb zu voreiligen Rückschlüssen auf Überhangmandate im Freistaat Sachsen führen und das vorläufige Wahlergebnis mit nicht erforderlichen Unwägbarkeiten belasten. 3. Bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses werde ich deshalb mit dem vorläufigen Zweitstimmenergebnis aus den 298 Wahlkreisen, in denen die Hauptwahl stattgefunden hat, die Verteilung der 598 Mandate entsprechend Paragraf 6 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (Niemeyer-Berechnung) vornehmen. Das Bundestagswahlrecht schreibt - von den Ausnahmefällen eines erfolgreichen parteiunabhängigen Wahlkreisbewerbers bzw. den erfolgreichen Wahlkreisbewerbern einer Partei, die im Übrigen aber die Sperrklausel verfehlt hat, abgesehen (Paragraf 6 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlgesetz) - die Verteilung sämtlicher Bundestagsmandate (598) nach dem Verhältnis der Zweitstimmen vor. Das gilt auch bei einer noch ausstehenden Nachwahl. Das vorläufige Wahlergebnis wird deshalb - vorbehaltlich etwa anfallender Überhangmandate - 298 Wahlkreismandate und 300 Listenmandate ergeben. Hat die Nachwahl im Wahlkreis 160 stattgefunden und ist dort ein Wahlkreisbewerber einer Partei erfolgreich, welche die Sperrklausel überwunden hat, das heißt an der Verteilung der Listenmandate teilnimmt, wird dieses Wahlkreismandat von den Listenmandaten dieser Partei im Freistaat Sachsen abzuziehen sein. Im vorläufigen Wahlergebnis werden deshalb die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze der Parteien im Freistaat Sachsen mit einer besonderen Unsicherheit behaftet sein. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich durch das Ergebnis der Nachwahl am 2. Oktober diesen Jahres im Wahlkreis 160 Auswirkungen auf die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze in anderen Ländern ergeben.
-- Baddy0815 10:00, 14. Sep 2005 (CEST)
Ein weiterer Hinweis zur Nachwahl: Das Bundesverfassunggericht hat Klagen gegen die Nachwahl abgelehnt, da man laut Gesetz erst nach der Wahl gegen die Wahl klagen kann. Eine saarländische Direktkandidatin (Ibraimkulova) will die Wahlen nachher anfechten, da die Nachwahlen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 38 des GG verstoßen. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4746428_REF1,00.html. GG vor Bundeswahlgesetz.
Parteiprogramme: Bildung und Forschung
In der Darstellung des Wahlprogramms der FDP fehlen die wichtigen Punkte Schulbeginn ab der Vollendung des 5ten Lebensjahrs und regelmäßige Evaluation der Lehre an Schulen und Universitäten. Auch die FDP tritt in ihrem Wahlprogramm für Ganztagsschulen ein.
Verlinkung Hauptseite; Einführungsteil
Hallo, morgen steht bereits die Wahl an. Leider ist dieser Artikel zur Zeit nicht über die Hauptseite zu erreichen! Außerdem empfinde ich die 4 einleitenden Absätze als zu lang. Mehr als 3 bis 5 'Sätze' gehören da nicht rein. Eine Einleitung ist dazu da, um den Leser neugierig auf den Artikel zu machen und nicht um ihn schon am Anfang mit Zahlen und Fakten zu erschlagen. Der erste Satz geht vollkommen in Ordnung, als zweites sollte auf das Mistrauensvotum und als drittes auf die Nachwahl in Dresden hingewesen und Artikelintern verlinkt werden. Und das alles in bitte 5 oder weniger Sätzen. Der letzte Absatz wäre vielleicht in einerm neuem Abschnitt (evtl. "Zahlen, Fakten, Kurioses" genannt) in dem Artikel besser aufgehoben. --Dominic Schwöbel 18:04, 17. Sep 2005 (CEST)
Interwiki (wg. momentaner Seitensperrung)
- Danke für den Hinweis, ist jetzt im Artikel. --Tsui 01:44, 18. Sep 2005 (CEST)