Sportbootführerschein See
Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen (nicht die Steuerung) von Sportbooten. Entsprechend den unterschiedlichen Geltungsbereichen, der Nutzung und der Art des Antriebes existieren in Deutschland verschiedene Führerscheine:
Amtliche Sportbootführerscheine (Deutschland)
Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen eines Segelfahrzeuges oder eines Motorbootes auf nationalen Binnenschifffahrtsstraßen (Binnengewässer) für nichtgewerbliche Zwecke. Es wird unterschieden, ob der Inhaber unter Motor oder unter Segel oder Surfsegel fahren darf. Der Führerschein ist Pflicht zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles) von max. 15 m (ohne Ruder und Bugspriet) und ggf. mit einer Motorleistung von < 3,68 kW.
- Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter: Segeln/Surfen mind. 14 J.; Motor mind. 16 J.
- Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber (Sehfähigkeitstest)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnisses oder Erklärung des Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie - Aufgaben: Binnenschifffahrtsrecht, Seemannschaft, Fahrzeugführung (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis - Aufgaben: Manöver und Knoten
- Allgemein
Sportbootführerschein-See (SBF-See)
Der Sportbootführerschein-See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten (Motorjacht) auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 Seemeilen umfassender Küstenstreifen in Deutschland (Hoheitsgewässer)), vorgeschrieben zum Führen von Fahrzeugen mit Motor (mehr als 3,68 kW) für nichtgewerbliche Zwecke. Der SBF-See bescheinigt die Mindestqualifikation, die der Führer eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen benötigt.
- Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter: mind. 16 J.
- Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber (Sehfähigkeit)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis oder Erklärung des Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie - Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Seeschifffahrtsrecht, Wetterkunde und Fahrzeugführung (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis - Aufgaben: Manöver und Knoten
- Allgemein
Amtliche, frewilige Fahrerlaubnis zum Führen von Jachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)
- Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter mind. 16 J.
- Besitz des SBF-See
- Nachweis von 300 sm auf Jachten in Küstengewässern
- Prüfungen
- Theorie - Aufgaben: Navigation (auch Kartenaufgaben), Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis - Aufgaben: Manöver, Knoten u.a.
- Allgemein
Sportseeschifferschein (SSS)
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Jachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist nur zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
- Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter mind. 16 J.
- Besitz des SBF-See
- Nachweis von 1000 sm auf Jachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter
- Prüfungen
- Theorie - Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis - Aufgaben: Manöver, Radar u.a.
- Allgemein
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der Sporthochseeschifferschein ist ein freiwilliger amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen "mit Antriebsmaschine" oder "mit Antriebsmaschine und unter Segel" in der weltweiten Fahrt.
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, der Sportseeschifferschein, ein Erfahrungsnachweis von 1000sm auf Yachten im Seebereich. Ab 01.01.2008 muss des Weiteren ein Allgemeines Funkbetriebszeugnis LRC vorgewiesen werden.
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Jachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der Besitz ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
- Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter mind. 18 J.
- Besitz des Sportseeschifferscheines
- Nachweis von 1.000 sm auf Jachten im Seebereich
- Allgemein
- (nach Erwerb des Sportseeschifferscheines) als Wachführer oder dessen Vertreter
- Prüfung
- Theorie - Aufgaben: Navigation (v.a. astronomische Navigation, Schifffahrtsrecht (u.a. internationales Seerecht), Wetterkunde (u.a. tropische Wirbelstürme)
- Praxis - Aufgabe: astronomische Navigation
- Prüfung
- Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuß des (Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) und/oder des Deutschen Motoryachtverbandes e.v. (DMYV). Diese Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dem Inhaber des Sportbootführerscheins wird sowohl eine Fahrerlaubnis erteilt als auch ein Führerschein ausgestellt und ausgehändigt. Ein Führerschein stellt immer den Auszug über eine existente Fahrerlaubnis dar. Er dokumentiert lediglich die Existenz einer Fahrerlaubnis. Es handelt sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z.B. Sehhilfe) versehen werden kann. Sportbootführerscheine kann man - wie den KFZ-Führerschein- als Ausweis verwenden. Sie sind ebenso während des Führens mitzuführen. Das Nichtmitführen oder der Nichtbesitz kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, ~See usw.) mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich nicht um seemännische Patente sondern um Fahrerlaubnisse.
Verbandsführerscheine des DSV
- max. 17 J.
- Spezifikum für Regattasegler
- Die Führerscheine "A" (Binnenfahrt), "R" (Revierfahrt)", "BR" (Küstenfahrt), "BK" (Große Küstenfahrt) und "C" (Seefahrt) werden seit einigen Jahren (ca. 1999) nicht mehr ausgestellt. Sie wurden durch die amtlichen Sportbootführerscheine ersetzt. Auf Regatten des DSV muß entweder der dem Fahrtgebiet entsprechender Verbandsführerschein oder ein Sportbootführerschein vorliegen.
Die Ausbildungen sind bei Segelschulen bzw. Motorbootfahrschulen im In- und Ausland möglich; Prüfungen sind meistens auch im Ausland möglich. Der Erwerb der Sportbootführerscheine ist erheblich schwieriger und langwieriger als der KFZ-Führerschein; Kostenansatz: 1.000 bis 2.500 EUR.
Weblinks
siehe auch: Freizeit, Segeln, Segler, Navigation, Seemannschaft, Seemannssprache, Liste Schifffahrt, Sportschiffahrt, Schifffahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Seefahrt, Schiff, Segelschiff, Deutscher Segler-Verband, Kapitän, Patent, Befähigungszeugnis, Segelschule, Motorbootfahrschlule