Verkehrszweig
Verkehrszweige (Verkehrsträger) sind i. w. S. verschiedene Ausprägungsformen von Verkehrssystemen und i. e. S. Bezeichnung für einzelne Branchen des Verkehrswesens bzw. des Öffentlichen Verkehrs. Die Verkehrszweige unterscheiden sich voneinander durch
- die Bedienung eines typischen Marktsegments (Verkehrsbedarf),
- unter Nutzung typischer Verkehrsmittel,
- und typischen Betriebs- und Organisationsformen (Betriebsführung/ Verkehrsbetriebstechnologie) in typischen Unternehmensformen (vgl. Verkehrsbetrieb).
Sie müssen in ausreichendem Maße am Modal Split beteiligt sein, damit sie als Branchen statistisch erfassbar sind (i. w. S. Massenhaftigkeit). Es gibt qualitative und quantitative Vergleichs- und Bewertungskriterien für Verkehrszweige, so z. B. Massenleistungsfähigkeit, Schnelligkeit, Netzbildungsfähigkeit, Berechenbarkeit, Häufigkeit der Verkehrsbedienung, Sicherheit und Leichtigkeit der Prozessabwicklung. Als spezialisierte Branchen innerhalb der Verkehrswirtschaft, deren Geschäftstätigkeit die Erstellung allgemein zugänglicher Mobilitätsleistungen umfasst, sind die Verkehrszweige grundsätzlich dem öffentlichen Verkehr zuzuordnen. Die Verkehrszweige lassen sich nach technisch-technologischen Unterscheidungskriterienin systemorientierte Verkehrsträger oder nach wirtschaftlich-organisatorischen Unterscheidungskriterien in anwendungsorientierte Verkehrsdienste unterteilen.
a) Systemorientierte Zweige: Verkehrsträger
- Binnenschifffahrt, Küstenschifffahrt und Seeschifffahrt,
- Landverkehr,
- Öffentlicher Straßenverkehr/ Kraftverkehr,
- Eisenbahn,
- Luftfahrt und Raumfahrt,
- (Überregionaler) Leitungsverkehr (z. B. Rohrleitungstransport, Übertragung von Energie in Kabeln) einschließlich der Nachrichtentechnik bzw. Übertragungstechnik,
- (Behälterverkehr/ Kombinierter Verkehr).
Die systemorientierten Verkehrszweige bieten transportnahe Leistungen an (neudeutsch: Carrier-Dienste). Dazu betreiben sie unterschiedliche Verkehrssysteme, wobei jedes Verkehrssystem den unterschiedlichen Anforderungen des Kunden und des zu befördernden Verkehrsobjektes an den Transportprozess hinsichtlich Qualität und Quantität (z. B. Transportgeschwindigkeit, Kapazität, Route, Medium) genügt. Der Behälterverkehr ist eine Mischform zwischen systemorientierten und dienstorientierten Zweigen. Die Nachrichtentechnik wird häufig separat betrachtet.
b) Anwendungsorientierte Zweige: Verkehrsdienstleistungen/ Mobilitätsdienste
- Personenfernverkehr: Fremdenverkehr/ Tourismus,
- Personennahverkehr: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV),
- Gütertransportdienste/ Güterverkehr in lokalen, regionalen und internationalen Relationen,
- Nachrichtenwesen: Fernmeldewesen/ Telekommunikation (Übermittlung von nicht stofflichen Nachrichten), z. B. Datencarrierdienste, Providerdienste u.ä.
Die dienstorientierten Zweige bedienen sich der o.g. systemorientierten Zweige, um die Verkehrsdienstleistungen anzubieten. Klassisch: Die Post nutzte u. a. die Transportleistung der Eisenbahn (Bahnpost) für die Erstellung von Postdiensten. Der Zweig Nachrichtenwesen wird häufig separat betrachtet.
Verkehrszweig oder Verkehrsträger?
Grundsätzlich können beide Begriffe synonym verwendet werden. Verkehrszweig meint bildlich einen Zweig innerhalb der Branche (des Wirtschaftszweiges) "Transport- und Nachrichtenwesen", während Verkehrsträger diejenige Branche meint, die eine bestimmte Verkehrsleistung erbringt und damit das Verkehraufkommen einer Volkswirtschaft "trägt". Dennoch gibt es auch andere, sehr technisch orientierte Erklärungen des Begriffs "Verkehrsträger", wie auch in diesem Online-Wörterbuch unter selbem Stichwort ersichtlich wird.
Verkehrszweig oder Verkehrsmittel?
Die Verkehrsmittel sind die Gesamtheit der stationären und mobilen Arbeitsmittel, welche die Ortsveränderung von Gütern, Personen und Nachrichten ermöglicht, so z. B.
- Verkehrsinfrastruktur (Weg, Station, Nebenanlagen),
- Fahrzeuge und Gefäße,
- stationär oder mobil eingesetztes Personal (Arbeitskraft),
- Antriebskonfiguration und Energieversorgung (Traktion) sowie
- Methoden und Einrichtungen der Betriebsführung bzw. Betriebsorganisation.
Unter Verkehrsmitteln versteht man umgangssprachlich lediglich die Fahrzeuge. (Vgl. auch Stichwort "Verkehrsmittel" in diesem Online-Wörterbuch unter dem entsprechenden Stichwort zu finden ist.) Aus der Definition wird deutlich, dass es einen bedeutsamen Unterschied zwischen den Begriffen "Verkehrszweig"/ "Verkehrsträger" und Verkehrsmittel gibt.