Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Strafverfolgungsorgan des Bundes in Deutschland
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Der Generalbundesanwalt (GBA) ist der oberste staatsanwaltschaftliche Vertreter beim Bundesgerichtshof. Er übt sein Amt vor allem in den Revisions- und Beschwerdeverfahren am Bundesgerichtshof aus. Er wird von den Bundesanwälten vertreten. Weiterhin wird er oder in seiner Vertretung die Bundesanwaltschaft tätig, wenn ein Verfahren im ersten Rechtszug nach den Vorschriften des § 142a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor den Oberlandesgerichten betrieben wird. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und den Generalbundesanwalt übt das Bundesjustizministerium aus.

Der Generalbundesanwalt führt an seinem Bonner Dienstsitz das Bundeszentralregister, das Gewerbezentralregister und das länderübergreifende staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Die technische Betreuung der Register findet vom Berliner Dienstsitz aus statt (das ZStV ist nach Bonn umgezogen).

Der derzeitige Generalbundesanwalt ist seit dem 7. Februar 1994 Kay Nehm.

Frühere Generalbundesanwälte waren