Als Regest (lat. res gestae = "die getanen Dinge") bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft eine kurze chronologische Zusammenfassung des Inhalts eines historischen Dokumentes mit Angabe dessen Verwahrungsortes. Insbesondere bei der Sammlung mittelalterlicher Urkunden hat sich eine regelrechte "Regestentechnik" etabliert, die vorschreibt, welche Informationen über eine Urkunde in ein Regest aufgenommen werden müssen. Geordnete Sammlungen von Urkunden, die mit einer kurzen Angabe zum Inhalt und des Verwahrungsortes versehen sind.
Wichtige Regesten sind die
- Papstregesten
- die Regesten über die älteren deutschen Kaiserurkunden
- über die Urkunden einzelner deutscher Länder, Bistümer und Städte
Die Rolle von Regestensammlungen wie z.B. der Regesta Imperii für die Erforschung der mittelalterlichen Geschichte hat den Umfang der Sammlungen stetig wachsen lassen, so dass inzwischen auch historische Nachrichten aus erzählenden Quellen in die chronologische Liste der Urkundenregesten aufgenommen werden.
Literatur
- Dahlmann-Waitz: Quellenkunde zur deutschen Geschichte : Bibliographie der Quellen und der Literatur zur deutschen Geschichte. (Hrsg. Hermann Heimpel u. H. Geuss). Stuttgart