Die Änderung des Grundgesetzartikels 13 im Jahre 1998 wird umgangssprachlich als "Großer Lauschangriff" bezeichnet. Er hat eine Einschränkung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt und war sehr umstritten.
Die Änderung ermöglicht den Einsatz der akustischen Wohnraumüberwachung für den Bereich der Strafverfolgung, außerdem wird die bereits in der alten Fassung des Art. 13 GG enthaltene Möglichkeit der Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Gefahrenabwehr modifiziert. Die Ausführungsbestimmungen finden sich im Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.
(hier fehlt noch wann genau und wie überwacht werden darf)
Nicht abgehört werden dürfen u.a. Geistliche, Strafverteidiger, Abgeordnete, Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten.
Der "Große Lauschangriff" wurde am 16. Januar 1998 vom Bundestag und am 6. März 1998 vom Bundesrat verabschiedet.
Die Einführung des "Großen Lauschangriffs" geschah unter erheblichem Widerstand, sowohl aus Teilen der Bevölkerung, als auch aus der Polik selbst. Vor allem liberalen Juristen ging der Eingriff in die Unversehrtheit der Wohnung, die in der Verfassung als ein sehr hohes Gut verankert ist, zu weit. Von Kritikern wurde die Befürchtung geäußert, die Grundgesetzänderung sei der Beginn der Installation eines Überwachungsstaates. Die Konfrontation führte soweit, dass die damals amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Zustimmung ihrer Fraktion zur Änderung zurücktrat.
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