Eingetragene Partnerschaft

eheähnliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare
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Als eingetragene Partnerschaften werden häufig gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Formen des Zusammenlebens eines Paares genannt, die neben der Ehe bestehen und entweder nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglichen, oder aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren eine Alternative zur Ehe bieten sollen.

In Deutschland wird diese Rechtsform eingetragene Lebenspartnerschaft, einfach nur Lebenspartnerschaft oder im Volksmund auch Homo-Ehe genannt; sie steht hier nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen.

Das weltweit erste Gesetz über eine eingetragene Partnerschaft wurde am 7. Juni 1989 in Dänemark erlassen. Für diese Partnerschaft, die nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Ehe, aber

  • eingetragene Partner können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren, jedoch kann (seit einer späteren Gesetzesänderung) ein Partner das leibliche oder aus Dänemark stammende Adoptivkind des anderen Partners adoptieren, so dass es zum gemeinsamen Kind wird,
  • Vorschriften, die auf das Geschlecht eines Ehegatten abstellen, gelten nicht,
  • Vorschriften in internationalen Vertägen gelten nur, wenn alle Vertragsparteien dies billigen,
  • anders als eine Eheschließung ist die Begründung einer solchen Partnerschaft nur standesamtlich möglich (nicht auch durch eine religiöse Zeremonie).

Eingetragene Partnerschaften gibt es in folgenden Ländern (mit Jahr der Einführung):

Dänemark 1989
Norwegen 1993
Schweden 1995
Grönland 1996
Island 1996
Niederlande 1998
Frankreich 1999
Belgien 2000¹
Deutschland 2001
Finnland 2002
Luxemburg 2004
Neuseeland 2005
Großbritannien und Nordirland 2005
Andorra 2005
Slowenien 2005
Schweiz (ca. 2007 - Gesetz v. 2005)²

¹ "gesetzliches Zusammenwohnen" ² "eingetragene Partnerschaft"

Regional bestehen eingetragene Partnerschaften u.a. in folgenden Ländern (mit Jahr der Einführung):

Argentinien (Buenos Aires, Rio Negro) 2003
Australien (Tasmanien) 2004
Kanada (Québec) 2002
Spanien (u.a. Katalonien) 1998
Brasilien (Rio Grande do Sul) 2004
Vereinigte Staaten von Amerika:
Connecticut 2005
District of Columbia 2002
Maryland 2005
Hawaii 1997
Kalifornien 1999
Maine 2004
New Jersey 2004
Oregon 2005
Vermont 2000

Dabei ist zu beachten, dass die Ehe in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und im US-Staat Massachusetts auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht.

Allerdings gibt es auch große Unterschiede zwischen diesen Regelungen. In manchen Ländern und Regionen haben Partnerschaftseintragungen nur geringe Rechtswirkungen, in anderen stehen eingetragene Partnerschaften einer Ehe bis auf die Bezeichnung praktisch gleich. Letzteres gilt z.B. für Schweden, wo eingetragene Partner auch gemeinsam Kinder adoptieren können. Zum Vergleich: In Belgien steht gleichgeschlechtlichen Paaren sogar die Ehe offen, aber dies ermöglicht ihnen weder eine gemeinsame Adoption noch eine Stiefkindadoption.

Siehe auch: Lebenspartnerschaftsgesetz (Deutschland), Partnerschaftsgesetz (Schweiz), Gesetzliches Zusammenwohnen (Belgien)