von lat. trahere = ziehen. Traktion ist demzufolge ein Zug oder genauer: eine ziehende Kraft.
Der Begriff Traktion bezeichnet:
- die resultierende Kraft mit der ein Fahrzeug beschleunigt wird. Ist das Fahrzeug radgetrieben, so gilt:
Motorkraft - Schlupf = Traktion. Siehe auch Bodenhaftung, Schlupf
- die Fortbewegung mit bzw. von Eisenbahnfahrzeugen, siehe Traktion (Bahn), siehe auch Doppeltraktion
- ein Geschäftsbereich bei der Österreichischen Bundesbahnen, siehe Traktion (ÖBB)
- ein legendäres Modell des französischen Autoherstellers Citroën, siehe Traction Avant