Die eingetragene Genossenschaft (e.G.) ist eine Gesellschaftsform zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Sie ist genaugenommen eine Sonderform des Vereins, und zwar ein wirtschaftlicher Verein. Im Gegensatz zu einem eingetragenen Verein (e.V.) ist ihr Zweck immer die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder, genau das ist dem nicht erlaubt.
Eine e.G. besteht immer aus mindestens 7 Mitgliedern, verfügt über eine beim zuständigen Register- oder Amtgericht eingetragene Satzung und ist Mitglied in einem Prüfungsverband. Die Haftung der e.G. kann in der Satzung auf ihr Kapital beschränkt sein, die Satzung kann aber auch bestimmen, dass im Falle einer Insolvenz gewisse Nachschusspflichten der Mitglieder bestehen.
Die Organe der e.G. sind immer mindestens der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Gerade für Dienstleistungsunternehmen, wie auch für Entwicklungen im Open Source Umfeld ist die e.G. eine ideale Gesellschaftsform, wenn auch leider wenig bekannt.