Eintrittsalter

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Das Eintrittsalter ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Es beschreibt das Alter des Versicherungsnehmers, das der Versicherer zur Kalkulation seines Beitrags zu Beginn der gewünschten Versicherungsnehmers annimmt. Es muss nicht dem tatsächlichen Alter entsprechen.

Das Eintrittsalter ist vor allem dann für die Höhe der Versicherungsbeiträge wesentlich, wenn bometrische Risiken versichert werden, also Risiken, die sich wesentlich mit dem Alter des Versicherunsgnehmers ändern. Dies betrifft vor allem Lebensversicherungen, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, private private Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen.

Allerdings wird anhand des Eintrittsalters auch geprüft, ob eine Versicherbarkeit noch gegeben ist. Dies betrifft neben den oben genannten Versicherungen auch die Unfallversicherung.

Zur Ermittlung des Eintrittsalters gibt es im wesentlichen drei Verfahren:

Tatsächliches Eintrittsalter

In diesem Verfahren wird das tatsächliche Alter des Versicherungsnehmers taggenau berücksichtigt. Beginnt die Versicherung einen Tag nach dem Geburtstag ist der Versicherungsnehmer für die Kalkulation der Versicherungsbeiträge ein ganzes Jahr älter.

Kalenderjährliche Ermittlung

Dieses Verfahren wird von der Mehrzahl der privaten Krankenversicherer und einigen Lebensversicherern genutzt. Zur Ermittlung des Eintrittsalters werden Geburtsjahr und aktuelles Kalenderjahr in Abzug gebracht. Bei dieser Methode werden alle Versicheurngsnehmer exakt zum Jahreswechsel kalkulatorisch ein jahr älter und damit teurer.

Geburtsdatum mit Karenz

Bei dieser Methode, die vor allem bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherern häufig Anklang findet, werden Geburtsdatum und gewünschter Versicherungsbeginn in Relation gesetzt: Der Versicherungsnehmer wird erst 6 Monate nach seinem Geburtstag um ein kalkulatorisches Jahr älter.

Der Beitragsvergleich von Versicherungsangeboten mit biometrischen Risiken ist nur unter Berücksichtung des Eintrittsalters sinnvoll, da die Versicherer verschiedene Methoden verwenden und deswegen je nach Beginn und Geburtsdatum auch bei gleichen Tarifen und Voraussetzungen zu einer unterschiedlichen Kalkulation kommen können.