Titulatur und Wappen der Deutschen Kaiser nach 1873

Überblick über die Titulatur und Wappen der Deutschen Kaiser nach 1873
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. September 2005 um 15:19 Uhr durch 217.248.250.44 (Diskussion) (Herzog von Lauenburg: FRAGE wg Otto von Bismarck (-> verdeckt => nur in der Bearbeitung lesbar)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der sogenannte "Große Titel" Kaiser Wilhelms II. ist die vollständige Aufzählung seiner einzelnen Titel.

Alle Adeligen führen einen Adelstitel. In den Herrschertiteln werden alle Titel zusammengestellt, die ein Herrscher auf sich vereinigt hat. Oft haben sie mit eigentlichen Funktion des Herrschers nichts mehr zu tun. Zum Beispiel führte Kaiser Franz Josef noch den Titel "König von Jerusalem". Beim Kaiser, König und Großherzog bringt der Verlust des Amtes auch den Verlust des Titels mit sich. 1817 wurden neue Titel eingeführt, der Große Titel, der Mittlere Titel und der Kurze Titel. Sie sind durch eine eingeschränkte Aufzählung der Titel, die mit "etc." oder "etc. etc." abgeschlossen werden, gekennzeichnet. Kaiser Wilhelm II. bildet den Schlusspunkt der deutschen Monarchie. Deshalb spiegelt sich in seinem Großen Titel die Geschichte der Hohenzollern und der preussischen Herrscher wieder.

Datei:Ac preussen.jpg
Großes Wappen Wilhelm II. als König von Preußen

Der 'Große Titel' des Deutschen Kaisers

Der 'Große Titel' des Deutschen Kaisers Wilhelm II. lautete vollständig:

"Friedrich Wilhelm II., Viktor Albert, Deutscher Kaiser, von Gottes Gnaden König von Preußen,
Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern,
Souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz,
Großherzog vom Niederrhein und Posen,
Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden und Kaschuben, zu Krossen, Lauenburg, Mecklenburg,
Landgraf zu Hessen und Thüringen,
Markgraf der Ober- und Niederlausitz,
Prinz von Oranien,
Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Kammin, Fulda, Nassau und Mörs,
gefürsteter Graf zu Henneberg,
Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen,
Herr zu Frankfurt."


Erläuterung der einzelnen im Großen Titel aufgeführten Titel in ihrer Reihenfolge:

König von Preußen

Unter dem fränkischen Herzog und ersten weltlichen Herzog in Preußen Albrecht (*1490; † 1568) - vorher war Preußen Deutschordensstaat gewesen - war Preußen unter polnischer Lehnshoheit als erbliches Herzogtum gegründet worden. Nach dem Tode des Nachfolgers Herzog Albrecht Friedrichs 1618 kam das Herzogtum Preußen als in Personalunion zu Kurbrandenburg. In den Verträgen von Wehlau 1637 und Oliva 1660 gelang es dem Kurfürst Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst) die volle brandenburgische Souveränität über Teile Preußens zu erhalten. Polen verzichtete auf die Lehnshoheit. Preußen wurde aber nicht dem Römischen Reich Deutscher Nation eingegliedert. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (*1657; † 1713) erreichte die kaiserliche Zustimmung zur Führung des Königstitels, aber nicht für Kurbrandenburg, sondern nur für das Herzogtum Preußen. Im Westen unterstand ein Teil, nämlich Ermland und Westpreußen, noch der polnischen Krone. So wurde Friedrich III. am 18. Januar 1701 zum König Friedrich I. in Preußen gekrönt. Damit wurde Brandenburg-Preußen unter Friedrich I. Königreich. Der Titel König von Preußen stand bis 1742 noch den polnischen Königen zu. Nach der 1. polnischen Teilung unter Friedrich II. fielen Ermland, der Netzedistrikt und Westpreußen an Preußen, so dass sich Friedrich II. nunmehr König von Preußen nennen konnte. Dieser Titel ging auf seine Nachfolger bis Wilhelm II. über.

Markgraf zu Brandenburg

König Sigismund (* 1368, † 1437) war bis 1415 Kurfürst von Brandenburg. Brandenburg war durch die Goldene Bulle zum Kurfürstentum erhoben worden. Eine märkische Gesandtschaft kam im Jahre 1411 zu König Sigismund in Ofen, um einen Statthalter für die Mark zur Unterstützung gegen die Raubritter zu fordern. Der König bestellte Friedrich VI., Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern, zum obersten Hauptmann und Verweser in der Mark. Er führte den Titel Wir Fridrich von gotes gnaden Marggrave zu Brandenburg, des heiligen Romischen Ryches Ertzkamerer und Burggrave zu Nuremberg.

Seitdem herrschten Hohenzollern als Markgrafen in Brandenburg. 1618 wurden Preußen und Brandenburg durch Erbgang verbunden. Am 18. Januar 1701 wurde Brandenburg Teil des neuen Königreichs Preußen. Die Institution der Kurfürsten endete 1806, als das Heilige Römische Reich zu bestehen aufhörte. Daher blieb als Titel nur Markgraf übrig, als er an Kaiser Wilhelm ging. Die Markgrafschaft selbst existierte allerdings schon lange nicht mehr. Denn die Verordnung vom 30. April 1815 teilte Preußen in 10 Provinzen auf, so dass die Mark Brandenburg als verwaltungspolitische Einheit zu bestehen aufhörte. Sie wurde zur Provinz Brandenburg mit drei Regierungsbezirken. Titel waren aber außer den Titeln Kaiser, König, Großherzog an die Person geknüpft, so dass sie mit dem Verlust der Funktion nicht unbedingt untergingen.

Burggraf zu Nürnberg

Der Zollerngraf Friedrich III. hatte 1191 die Erbtochter des letzten Burggrafen von Nürnberg, Sophie von Raabs, geheiratet. Die von Raabs starben im Mannesstamme aus. Er erhielt 1192 von Kaiser Heinrich VI. das kaiserliche Amt des Burggrafen von Nürnberg. Er nannte sich fortan "Friedrich der I. Burggraf von Nürnberg". Durch die Belehnung mit der Burggrafschaft Nürnberg 1192 hatte sich im 13. Jahrhundert ein eigener Zweig des Hauses in Franken etabliert. Von dieser burggräflichen Linie der Zollern stammen die fränkischen Markgrafen und die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg ab.

Wenn die Stadt auch durch ein Patriziat regiert wurde, blieb die kaiserliche Burg doch im Besitz der Kaiser, und das formelle Oberhaupt war bis 1806 der Kaiser. 1806 wurde die Stadt durch das Haus Wittelsbach annektiert und nun eine Landstadt des neuen Königreichs Bayern. Gleichwohl blieb der Titel bei den Hohenzollern erhalten. Die Hohenzollern hatten diese Würde immer noch inne. Dieser Titel besaß seit 1866 neue politische Aktualität. In den Friedensverhandlungen von 1866 (Ende des Krieges zwischen Preußen und Österreich, auf dessen Seite auch Bayern gekämpft hatte) hatte der geschichtsinteressierte König Wilhelm I. die Übertragung der Nürnberger Kaiserburg gewünscht und dafür eine vage Zusage seines Neffen Ludwig II. erhalten, weil für eine echte Übertragung von Staatsgut die Burg nur mit Zustimmung des Landtags abgetreten werden könne. Der preußische Bevollmächtigte Savigny kommentierte den Wunsch des Königs, dass es sich nach dessen Wunsch durchaus nicht um eine Eigentumserwerbung handle, sondern lediglich darum, dass er bei gelegentlichen Besuchen auf der Burg seiner Väter nicht als ein Fremder einzutreten brauche, dass ihm vielmehr die Befugnis zustehen möge, dort als Einheimischer zu wohnen. Auch Bismarck legte den größten Wert darauf, dass dem König Wilhelm in dieser Sache, wo es sich um einen berechtigten Wunsch handele, keine Enttäuschung bereitet werde, während er die rechtsverbindliche Form des Zugeständnisses in dieser reinen Gefühlssache für gleichgültig halte. Als Hinweis auf das dem Preußenkönig verbal zugestandene Wohnrecht wehte fortan neben der bayerischen auch die preußische Fahne über der Kaiserburg.

Graf zu Hohenzollern

Die Hohenzollern waren Burggrafen, seit sie in der Geschichte erwähnt werden. Bereits Adalbert (1125) war Graf von Zollern. Seit dem 14. Jh. nannte sich die Familie Hohenzollern, benannt nach dem Berg Hohenzollern, der der Schwäbischen Alb vorgelagert ist. Der Kaiser entstammte der fränkischen Linie, aus der sich die brandenburgische Kurlinie entwickelte. Die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollen-Siegmaringen werden durch Vertrag von ihren Fürsten am 7. Dezember 1849 an Preußen abgetreten und mit Gesetz vom 12. März 1850 von Preußen übernommen.

Souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz

Seitdem König Kasimir III. die bömische Lehnshoheit für Schlesien im Jahre 1335 anerkannt hat, gehörte Schlesien zum Heiligen Römischen Reich. Kaiser Karl VI. integrierte dann Schlesien ins Reich. Schlesien war unter der Herrschaft der Piasten insgesamt in 17 Fürstentümer aufgeteilt. Der Großteil Schlesiens wurde von König Friedrich II. von Preußen in den drei Schlesischen Kriegen (1740-1763) von Österreich erobert; der dritte Krieg war der Siebenjährige Krieg (1756-1763). Am Ende des Ersten Schlesischen Krieges steht der Breslauer Vorfrieden und Berliner Friedensvertrag von 1742. Danach erhält Preußen Schlesien mit Ausnahme des Herzogtums Teschen, der Stadt Troppa und des Teils jenseits der Oppa und der hohen Gebirge, der Herrschaft Hennersdorf sowie der Mährischen Enclaven in Schlesien, außerdem verbleiben Jägerndorf und das ganze Gebirgsland mit dem Süden des Fürstentums Neiße bei Österreich. Die mährische Enklave Katscher und die Grafschaft Glatz kommen zu Preußen. Im Dresdner Frieden von 1745, der den Zweiten Schlesischen Krieg beendet, bleiben die Grenzen erhalten. 1815 wird Schlesien durch die Neuordnung des Wiener Kongresses stark verändert. Der österreichische Kaiser behielt in seiner Eigenschaft als König von Böhmen auch den Titel eines Herzogs von Ober- und Niederschlesien, wie dem Großen Titel Kaiser Franz Josephs I. zu entnehmen ist. Daher musste der deutsche Kaiser seinen übergeordneten Herrschaftsanspruch besonders betonen.

Großherzog vom Niederrhein und Posen

Der König von Preußen führte diesen Titel seit 1815.

Als eines der Ergebnisse des Wiener Kongresses verzichtete Preußen auf Polen und bekam dafür unter anderem Posen und den Niederrhein. Dabei altpreußische und andere ehemalige weltliche und geistliche, evangelische und katholische Gebiete künstlich zusammengefaßt. Über lange Zeiträume ihrer Geschichte hatte das Rheinland keine festen politische Grenzen gehabt. So ist diese Bezeichnung kaum mehr gewesen als ein geographischer Begriff oder eine Landschaft, die in eine Vielzahl von geistlichen und weltlichen Fürstentümern, Grafschaften, Reichsabteien, kleinen Herrschaften und Reichstädten zerfiel. Eine am 30. April 1815 in Wien erlassene Verordnung schuf im Westen zunächst die drei preußischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg, Großherzogtum Niederrhein und Westfalen. Diese Provinzen wurden zu eigenständigen Verwaltungskörpern mit dem Oberpräsidenten als Vertreter der obersten Staatsbehörden.

Die Neue Rheinische Zeitung v. 30. November 1848 schrieb:

Wir Rheinländer haben das Glück, bei dem großen Menschenschacher zu Wien einen "Großherzog" vom Niederrhein gewonnen zu haben, der die Bedingungen nicht erfüllt hat, unter denen er "Großherzog" wurde. Ein "König von Preußen" existiert für uns erst durch die Berliner Nationalversammlung, und da für unsern "Großherzog" vom Niederrhein keine Berliner Nationalversammlung existiert, so existiert für uns kein "König von Preußen". Dem Großherzoge vom Niederrhein sind wir durch den Völkerschacher anheimgefallen! Sobald wir weit genug sind, die Seelenverkäuferei nicht mehr anzuerkennen, werden wir den "Großherzog vom Niederrhein" nach seinem "Besitztitel" fragen.

Herzog zu Sachsen

Im Gegensatz zu den meisten anderen Rheinbundstaaten hatte sich Sachsen im Herbst 1813 nicht rechtzeitig auf die Seite der Sieger geschlagen, und die Preußen wollten das Land daher ihrem Staatswesen einverleiben. Die völlige Beseitigung des sächsischen Staates wurde auf dem Wiener Kongress jedoch durch den österreichischen Staatskanzler Metternich verhindert. Preußen konnte nur drei Fünftel des sächsischen Territoriums an sich reißen. Sachsen verlor unter anderem den Kurkreis mit Wittenberg und Torgau, die Niederlausitz, die Hälfte der Oberlausitz und alle Gebiete in Thüringen. Das Königreich Sachsen blieb formell erhalten, und der König von Preußen war daher nicht Herzog von Sachsen, sondern in Sachsen.

Herzog zu Westfalen

Der historische Raum Westfalen, der niemals eine politische Einheit gewesen ist und seit 1815 nach auf das Kaiserreich Frankreich, das Königreich Westfalen, das Großherzogtum Berg und das Großherzogtum Hessen verteilt war, wurde nach dem Wiener Kongress auf Grund der VO wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 zwischen Preußen, Hannover und Oldenburg aufgeteilt. Als einziges der alten westfälischen Territorien behielt das Fürstentum Lippe seine Selbständigkeit. Preußen erhielt den größten Teil und bezog auch die außerwestfälischen Gebiete Grafschaft Wittgenstein und das Teilfürstentum Siegen ein. Hinzukam das zunächst der Provinz Niederrhein zugeschlagene Siegerland. Nach 1850 wurde noch die Stadt Lippstadt, die vorher unter preußisch-lippischem Kondominium stand, der Provinz Westfalen zugeschlagen. So bildete sich das Herzogtum Westfalen. König Friedrich Wilhelm erhielt so den Titel Herzog von Westfalen, der auch für Kaiser Wilhelm II. erhalten blieb.

Herzog von Engern

Das Herzogtum Westfalen und Engern wurde 1180 während des Reichstages von Gelnhausen nach der Achtserklärung Heinrichs des Löwen durch Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) wegen Verweigerung der Heeresfolge nach Italien geteilt. Der Teil, der im Bereich des Erzbistums Köln lag, und das Bistum Paderborn wurden dabei zu einem neuen Herzogtum zusammengefasst und unterstand zunächst dem Erzbistum Köln. Der andere Teil kam als Herzogtum Westfalen und Engern an den Askanier Bernhard. Seit dem 12. Jahrhundert kam der Name Engern außer Gebrauch. Fortbestand hatte lediglich die Bezeichnung "Engern" im Titel des Herrschers des jüngeren Herzogtums Sachsen ("Herzog von Sachsen, Engern und Westfalen"). Mit der Übernahme Westfalens 1815 kam auch die Titulatur "Westfalen und Engern" an den preußischen König Friedrich Wilhelm III.

Herzog zu Pommern

Brandenburg erwarb auf dem Wege zur Ostsee 1236 von Pommern das Land Stargard, Beseritz und Wustrow. Daraus wurde später Mecklenburg-Strelitz.

Kaiser Friedrich II. bestätigte 1231 den brandenburgischen Markgrafen in Ravenna das Herzogtum als Lehen. Damit ist Pommern ins Deutsche Reich eingegliedert, was jedoch zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen Pommern und Brandenburg führte. Nachdem 1319/20 in der Mark Brandenburg die Askanier ausgestorben waren, versuchten die Pommern die Lehnshoheit Brandenburgs abzuschütteln. Danach wurde Pommern zeitweise in Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast geteilt und schüttelte auch vorübergehend die Lehnshoheit von Brandenburg ab und wurde reichsunmittelbar. Aber Brandenburg bestand immer auf die auf dem Reichstag zu Frankfurt festgelegte Eventualerbfolge für den Fall, dass das pommersche Herzoghaus der Greifen-Stettin aussterben würde, auch wenn diese Regelung vom Kaiser 1348 aufgehoben wurde.

Als Brandenburg zu 1415 unter die Hohenzollern kam, war Herzog Bogislaw IX von Pommern-Stolp 1449 erbenlos gestorben. Ebenso war Herzog Wartislaw IX. von Pommern-Wolgast 1457 gestorben. Dieser hatte einen Sohn Erich, der später als Erich II. von Hinter-Pommern-Stolp-Schlawe auch über Pommern-Wolgast herrschte. 1464 starb auch die Stettiner Linie der Greifen mit dem Tode Ottos III. ohne Erben aus. Damit machte Friedrich II. von Brandenburg die Eventualerbfolge geltend und übernahm ganz Pommern wenn auch ohne praktischen Erfolg in seinen Herrschaftsanspruch, was sich in seinem Titel Herzog von Pommern ausdrückte. Dieser Anspruch konnte zunächst im Stettiner Erbfolgestreit abgewehrt werden, so dass Erich II. auch Herzog von Pommern-Stettin wurde und so ganz Pommern unter sich vereinigte. Er und sein Sohn Bogislaw X. wurden allerdings zum Lehnseid für das Herzogtum Stettin gegenüber Brandenburg gezwungen. Wenn auch Brandenburg im Vertrag von Prynitz auf die Lehnshoheit verzichtete und nur noch die Eventualerbfolge behielt, den Herzogtitel behielten die Brandenburger Hohenzollern für Pommern als politisches Ziel bei. Das Ende der politischen Eigenständigkeit Pommerns und die faktische Herrschaft Brandenburgs auf Grund der Eventualerbfolge traten erst mit dem Tode Bogislaws XIV. 1617 ein. 1648 wurde Pommern im Westfälischen Frieden zwischen Brandenburg-Preußen und Schweden aufgeteilt. Brandenburg-Preußen erhielt Hinterpommern, Schweden unter anderem Vorpommern. Nach dem Wiener Kongress kam auch dieser Teil zu Preußen.

Herzog zu Lüneburg

Seit 1814 war das Herzogtum Lüneburg Teil des Königreichs Hannover. Als Hannover 1866 nach dem Deutsch-Österreichischen Krieg im Prager Frieden preußische Provinz wurde, hörte das Königreich auf, zu bestehen, so dass der König von Preußen nicht auch König von Hannover sein konnte. Aber das Herzogtum Lüneburg blieb formell bestehen. Daher übernahm er den Titel eines Herzogs von Lüneburg.

Herzog zu Holstein und Schleswig

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg standen das Herzogtum Schleswig unter preußischer, das Herzogtum Holstein unter der gemeinsamen Verwaltung von Preußen und Österreich. Nach dem Deutsch-Österreichen Krieg verzichtete Österreich auf seine Rechte Holstein. Danach wurden diese beiden Herzogtümer in den preußischen Staat einverleibt und der König fügte den Titel Herzog zu Holstein und Schleswig seinem Titel hinzu.

Herzog zu Magdeburg

Der Westfälische Frieden von 1648 brachte für den Kurfürsten von Brandenburg unter anderem die Anwartschaft auf Magdeburg als Entschädigung für Vorpommern, auf das er nach dem Erlöschen der pommerschen Herzöge 1637 ein Anrecht hatte. Vorpommern wurde mit Rügen Schweden zugeteilt. Magdeburg blieb aber bis 1680 unter der Herrschaft des damaligen Administrators, des sächsischen Erzbischofs August. Aber die Anwartschaft genügte, den Herzogstitel in den Titel des Kurfürsten einzufügen.

Herzog zu Bremen

1707 hatte Dänemark das Herzogtum Bremen erobert. 1715 kaufte das Kurfürstentum Hannover das Herzogtum Bremen von Dänemark. 1866 übernahm Preußen mit dem Königreich Hannover auch dessen Herzogtum Bremen. Die Stadt Bremen selbst war davon nicht betroffen.

Herzog zu Geldern

Geldern war seit 1339 Herzogtum und bestand aus den Quartieren Nimwegen, Arnheim, Zutphen und Roermond. Als im Wiener Kongress 1815 die Rheinlande an Preußen fielen, gehörte auch das Herzogtum Geldern dazu, allerdings nur die Gebiete westlich der Maas. Die Gebiete östlich der Maas fielen an die Niederlande. Seitdem führte der Preußenkönig den Titel Herzog zu Geldern.

Herzogtümer Jülich, Cleve und Berg

Jülich wurde 1356 Herzogtum. 1380 wurde Berg Herzogtum. 1417 wurde Kleve Herzogtum. Diese drei Herzogtümer wurden 1511 unter Johann III. von Kleve vereinigt. Es blieben aber drei Herzogtümer. Der letzte Herzog war Johann Wilhelm IV., der 1609 kinderlos starb. Danach brach der Jülisch-Klevische Erbfolgestreit aus, an dem auch Herzog Johann Sigismund von Brandenburg beteiligt war. Seinen politischen Anspruch auf die drei Herzogtümer brachte er dadurch zum Ausdruck, dass er sich bereits 1609 als Herzog von Jülich, Cleve und Berg titulierte, obgleich diese Frage noch gar nicht entschieden war und er im Vertrag von Xanten vom 12. November 1614 lediglich Kleve erwerben konnte. Der Anspruch, den er mit seinem Titel zum Ausdruck brachte, konnte erst 1815 auf dem Wiener Kongress realisiert werden.

Herzog der Wenden und Kaschuben

Zunächst muss man zwischen dem alten Landschaftsnamen Cassubia und dem Volksnamen Kaschuben unterscheiden. Cassubia war der östliche Teil Westpommerns. In Ostpommern brauchte man den Namen für das gesamte Herzogtum Pommern-Stettin. Den Volksnamen Kaschuben führten nicht nur die Bewohner von Cassubia, sondern auch die östlich davon bis zur Danziger Bucht wohnenden Slaven. Der Herzogstitel dux slavorum et Cassubie, der mit “Herzog der Wenden und Kaschuben” übersetzt zu werden pflegt, gibt daher keinen Anhaltspunkt zur Konstruktion einer besonderen Provinz Cassubia innerhalb Westpommerns. Vielmehr hießen alle Pommern zwischen Oder und Weichsel "Pommerane". Dort, wo der deutsche Einfluss dominierte, also in Westpommern, wurde der Ausdruck "Slavia" und für die Bewohner "Slavi" gebraucht. Das führte zu Begriffsverwirrungen. Es gab in der diplomatischen Literatur um 1200 drei slavia (Mecklenburg, Westpommern, Rügen) und 2 Pommerania (Ost- und Westpommern). Barnim I. von Stettin (herrschte von 1227 - 1278) führte zur Präzisierung seiner Herrschaft als erster den Titel dux slavorum et Cassubie. "slavorum et Cassubie" könnte man in seinem Titel korrekter mit "Cassubenwenden" im Unterschied zu "Sorbenwenden", "Obodritenwenden" wiedergeben. Jedenfalls war dieser Ausdruck "Pomeranie, Slavie et Casubie dux" bereits Bestandteil aller pommerschen Herzogstitel, als dieser Titel 1464 von Markgraf Friedrich von Brandenburg als politisches Programm angenommen wurde.

Das Reglement zur Ausführung der Verordnung vom 12. Oktober 1854 regelte das Präsentationsrecht für die preußische Erste Kammer (späteres Herrenhaus). Danach hatten u.a. die Verbände des alten Grundbesitzes ein Präsentationsrecht. Die Wahl der zu präsentierenden Mitglieder sollte in Landschaftsbezirken erfolgen. Für die Provinz Pommern waren 6 Landschaftsbezirke, die zusammen 13 Mitglieder in die Kammer zu entsenden hatten, vorgesehen, darunter das Herzogtum Wenden (Krs. Stolpe, Rummelsburg, Schlawe) und das Herzogtum Kassuben (Krs. Köslin (Fürstentum), Neustettin, Belgard). Die neugebildeten Landschaftsbezirke „Kassuben“ und „Wenden“ entsprachen dem Gebiet, das man auf den alten Karten und in den Landesbeschreibungen des vorhergehenden Jahrhunderts gewöhnlich für beide „Herzogtümer“ in Anspruch nahm. Insofern gab es auf dem Papier die Herzogtümer der Wenden und der Kaschuben bis 1918.

Herzog von Crossen

Herzog Konrad XI. von Glogau aus dem Geschlecht der Piasten vermachte Crossen seiner Frau Barabara von Brandenburg. Nach seinem Tod kam es zum Streit zwischen dem Kurfürsten von Brandenburg Albrecht Achilles und Johann, Herzog von Żagań. 1538 verzichtete Kaiser Ferdinand I. auf alle bömischen Rechte auf Crossen. Damit kam das Herzogtum Crossen in den Besitz von Brandenburg. Crossen verblieb aber bis 1742 unter Böhmischer Lehnshoheit. Der auf Crossen bezogene Herzogstitel lautete bis 1742 " Herzog in Schlesien zu Crossen". Danach hieß er nur noch Herzog zu Crossen, weil Schlesien nunmehr selbständiger Bestandteil des Titels wurde.

Herzog von Lauenburg

Im Preußischen Königstitel sind nacheinander zwei verschiedene Landschaften mit dem Namen Lauenburg vertreten, die hier beide vorgestellt werden, obgleich der Titel Herr zu Lauenburg vom deutschen Kaiser nicht mehr geführt wurde, damit Verwechlungen vorgebeugt wird.

Am 30. Oktober 1657 vereinbarten der Kurfürst von Brandenburg und der polnische König im Vertrag von Bromberg die Übergabe der |Lande Lauenburg und Bütow an Brandenburg als Belohnung für dessen Unterstützung gegen Schweden. Es handelte sich um [Landkreis Bütow| Bütow] und Lauenburg in Pommern.

Am 14. April 1658 erfolgte die feierliche Übergabe der Lande Lauenburg und Bütow durch den vom polnischen König beauftragten Johannes Ignatius Bakowski an die vom Kurfürsten beauftragten Adam von Podewils und Ulrich Gottfried von Somnitz. Daraufhin fügte der Kurfürst seinen bisherigen Titeln noch den eines "Herr von Lauenburg und Bütow" bei.

1804 wurde Bütow-Lauenburg der preußischen Provinz Pommern einverleibt. Damit verschwand der Ausdruck "Herr zu Bütow und Lauenburg" aus der Titulatur. Seine Verwendung ist nur noch für 1817 belegt.

Der Titel Herzog von Lauenburg bezieht sich auf das Herzogtum Lauenburg im Bereich des heutigen Schleswig-Holstein.

Das Herzogtum Lauenburg, welches im Wiener Frieden 30. Oktober 1864 an Österreich und Preußen gelangte, ging am 15. September 1865 endgültig in den Besitz der Krone Preußens über, war bis 1876 in Personalunion mit Preußen verbunden und wurde am 1. Juli 1876 mit der Preußischen Monarchie und speziell mit der Provinz Schleswig-Holstein vereinigt.

In der Verfassungsurkunde des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 hieß es daher unter I. Bundesgebiet Art. 1: Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, usw.


Militärische Laufbahn

Chefstellen und ausländische Ränge

Chef des 1. Garde-Rgts zu Fuß, des Rgts der Garde du Corps, des Leib-Garde-Husaren-Rgts,
des Königs-Ulanen-Rgts (1. Hannoversches) Nr. 13, des 1. Garde-Feld-Artillerie-Rgts, des Königs-Infanterie-Rgts (6. Lothr.) Nr. 145,
des Grenadier-Regiments 'König Friedrich Wilhelm I.' (2. Ostpreußischen) Nr. 3
der Regiments Königs-Jäger zu Pferde Nr. 1

des Königlich sächsischen Grenadier-Rgts Nr. 101,
des Kgl. württembergischen Infanterie-Rgts Nr. 120,
des 2. Badischen Grenadier-Rgts Nr. 110,
des Großherzoglich hessischen Infanterie-Rgts Nr. 116,
Inhaber des Königlich bayerischen 1. Ulanen-Regts, des Kgl. bayr. 6. Infanterie-Rgts,

Inhaber des K.u.k. Infanterie-Rgts. Nr. 34, des K.u.k. Husaren-Rgts. Nr. 7, Feldmarschall der Kaiserlich königlichen Armee,

Chef des Kaiserlich russischen St. Petersburger Leib-Garde-Grenadier-Rgts 'König Friedrich Wilhelm III.' und des 85. Infanterie-Rgts 'Wyborg',

des Kgl. Großbritannischen 1. Dragoner-Rgts,
Ehrenoberst des Kgl. portugiesischen 4. Reiter-Rgts,

Königlich großbritannischer Ehrenadmiral der Flotte,
Königlich schwedischer Flaggenadmiral, Königlich norwegischer und Königlich dänischer Ehrenadmiral,
Admiral der Königlich russischen Flotte, etc.


"Sonstige Ränge"

Neuntes Oberhaupt und neunter Souverän und Meister des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler

Literatur

  • Der "Gotha"
  • Rudof Graf v. Stillfried: "Die Titel und Wappen des preußischen Königshauses", Berlin 1875
  • zu 2 (Militärische Laufbahn und Chefstellen):
    • Klaus v. Bredow / Ernst v. Wedel: "Historische Rang- und Stammliste des deutschen Heeres", Berlin 1905.
    • Wilhelm Weber: "Der Deutsche Kaiser als Oberstinhaber österr.-ungarischer Regimenter" in: "Orden-Militaria-Magazin" 1996, S. 12-16