Diskussion:Rechtsphilosophie

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. September 2005 um 08:26 Uhr durch 84.132.132.163 (Diskussion) (Überarbeitung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Habe mir eine Überarbeitung des Themenblockes vorgenommen, kann dazu auf einige Studienunterlagen und -erinnerungen zurückgreifen. Kommentare und Diskussionen willkommen!

R. befaßt sich auch und zeitweise vorrangig mit dem Verhältnis R-Gerechtigkeit, aber bei weitem nicht nur. Außerdem ist noch das Verhältnis Recht-Wirklichkeit zu nennen.

Die "Reine Rechtslehre" Kelsens gehört nach m.E. nicht als eigenständiger Punkt in diese Aufzählung, sondern ist im Punkt Rechtspositivismus enthalten. So heißt es auch im Artikel zur RR, daß diese die konsequenteste Form des RPositivismus sei. Ich nehme das entsprechend heraus. Frankipank 10:58, 14. Dez 2003 (CET)

Ich finde die Kurzdefinition der Rechtsphilosophie nicht besonders treffend. Die Rechtsphilosophie ist doch wohl eher eine Disziplin der Philosophie, die sich mit dem Recht beschäftigt. Die aktuelle Definition klingt ein wenig, als ob die Rechtsphilosophie eine Mischung aus Rechtswissenschaft und Philosophie wäre. Das stimmt so nicht. Vielmehr beschäftigt sich die Rechtsphilosophie mit den Voraussetzungen der Rechtswissenschaft, also deren Grundfragen und Prämissen. Man sollte schon klar machen, dass Rechtsphilosophie und Rechtswissenschaft wissenschaftstheoretisch auf unterschiedlicher Stufe stehen. In Anlehnung an Kant könnte man also formulieren: Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie, das sich mit dem Charakter und der Erkennbarkeit des Rechts, wie es ist und sein sollte, beschäftigt. Referendar_KN 00:23, 23.03.04

Mischung nicht, aber der im Artikel verwendet Ausdruck "Querschnittsgebiet" finde ich auch verkehrt. Ich halte es aber für falsch, die Rechtsphilosophie allein der Philosophie zuzuschlagen. Die Rechtsphilosophie gehört genauso untrennbar zur Rechtswissenschaft dazu. Deshalb ist m. E. das Wort "Schnittmenge" vorzuziehen. -- 217.1.205.247 00:51, 23. Mär 2004 (CET)

Hm. Also der Unterschied zwischen Querschnitt und Schnittmenge ist mir nicht klar. Die Mengenlehre wurde zwar in der Grundschule abgeschafft, bevor ich sie genießen durfte, doch halte ich das für eine Frage der Semantik. Den wissenschaftstheoretischen Unterschied halte ich für bedeutsamer. Dass man ordentliche Rechtswissenschaft nicht ohne ein ordentliches Maß Rechtsphilosophie betreiben kann und sie insofern untrennbar ist, halte ich für selbstverständlich. Dennoch möchte ich daran festhalten, dass Rechtswissenschaft eben immer nur systemimmanent forscht, während die Rechtsphilosophie sich mit den Voraussetzungen der Rechtswissenschaft beschäftigt. Die Rechtswissenschaft setzt also vor allem das Recht voraus, während die Philosophie fragt, was Recht denn eigentlich sei und wie es sein sollte. Wie sollte man sonst etwa die Frage, ob jemand einen zivilrechtlichen Anspruch hat, von philosophischen Fragestellungen abgrenzen. Die Definition mit Schnittmenge/Querschnitt ist deshalb unbefriedigend, weil sie eben nicht abgrenzt. Referendar_KN 01:09, 23.03.04

Gut gesagt. Rechtsphilosophie als Metawissenschaft der Juristerei also. Aber ihr Zahnfleisch blutet: Der BGH hat im Mauerschützenurteil genau die Argumente aus der Metawissenschaft in konkretes Recht abgeleitet. Es gibt also eine starke Vermischung. Gruß, --Allons! 6. Jul 2005 13:12 (CEST)

Universelle Normenhierachie

Ich schlage vor, den externen Link auf die "Universelle Normenhierachie" zu löschen. Die dortigen Inhalte erscheinen mir pseudo-wissenschaftlich oder zumindest weitab jedes wiss. Konsenses zu sein. Widerspruch? --134.34.16.18 11:55, 26. Mär 2005 (CET)

Link gelöscht. --Wiesel 12:02, 29. Mär 2005 (CEST)

URV?

Der Text von Benutzer:Paki ist vermutlich aus der MS Encarta. Könnte ein Encarta-Besitzer dies bitte überprüfen? --Ahellwig 3. Jul 2005 22:55 (CEST)

Siehe auch [1] --C.Löser (Diskussion) 4. Jul 2005 10:08 (CEST)

Überarbeitung

Hallo, nachdem ich mich bei den Grundrechten etwas umgetan habe (Eigentum, Gleichheitssatz, Berufsfreiheit), möchte ich den Übersichtsartikel zur Rechtsphilosophie überarbeiten. Kommentare sind willkommen. Der Beitrag ist derzeit in einem ziemlich traurigen Zustand. Habe eben mit der Einleitung begonnen. --Aschmidt 01:14, 11. Sep 2005 (CEST)

Hallo Aschmidt! Finde ich super, daß Du den Artikel in einen besseren Zustand bringen willst, denn er hat es wirklich nötig. Bisher sieht das doch gut aus, ich hoffe, Du schreibst noch mehr. Schöne Grüße, --84.132.132.163 08:26, 11. Sep 2005 (CEST)