Arbeitslosenhilfe

bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende in Deutschland von 1956 bis 2004
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Arbeitslosenhilfe bekommt wer sich fristgerecht beim Arbeitsamt Arbeitslos meldet und eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt, oder die die volle Bezugszeit vom Arbeitslosengeld schon ausgeschöpft hat. Vorraussetzung weiterhin ist eine minimale Beschäftigungsdauer von 150 Tagen und eine nachweisliche Bedürftigkeit. Das Geld wird für eine Dauer von 1. Jahr gewährt und muss dann erneut beantragt werden. Der Satz beträgt zwischen 53 und 57 Prozent. Mit Kindern bekommt man 57 Prozent. Arbeitslosenhilfe ist steuerfrei und man darf auch eine oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben solange man eine gewisse Stundenzahl nicht überschreitet.