Markenrecht (Deutschland)
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.
Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Dementsprechend gibt es nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Um Markenrechte wirksam abzusichern, ist es daher im ersten Schritt erforderlich, den lokalen Wirkungsbereich des künftigen Markeninhabers festzustellen. Dabei kann es schon allein im Hinblick auf Aktivitäten im weltweit zugänglichen Internet sinnvoll sein, den Markenschutz über das eigene Land hinaus zu erstrecken. Im zweiten Schritt ist durch eine Markenrecherche in den einschlägigen Markenregistern der in Betracht kommenden Länder festzustellen, ob bereits ältere Rechte in dem betreffenden Land existieren, die einen neuen Markenschutz ausschließen. Falls dies nicht der Fall ist, muß im dritten Schritt die Marke auf die speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers zugeschnitten werden. Hierbei geht es sowohl um die Auswahl und Gestaltung der Marke selbst als auch um deren korrekte Klassifizierung, damit der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist. Schließlich kann im letzten Schritt für die so ausgewählte Marke eine Markenanmeldung ausgearbeitet und prioritätswahrend bei dem betreffenden Markenamt hinterlegt werden. Mit erfolgreichem Abschluß des Registrierungsverfahrens erhält der Anmelder eine Markenurkunde. Nun muß noch die dreimonatige Widerspruchsfrist abgewartet werden, bevor die Marke formell bestandskräftig wird und im Geschäftsverkehr verwendet werden kann.
Begriff
Mit dem Anfang 1995 in Kraft getretenen Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke gesetzlich wie folgt definiert:
Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden.Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar.
"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§3, Abs. I, MarkenG).
Hiernach sind alle Zeichen schützbar, denen allgemeine Unterscheidungskraft zukommt. Da Marken für konkrete Klassen (Produktgruppen) eingetragen werden, müssen sie zudem in der jeweiligen Produktgruppe unterscheidungskräftig sein. Nach der Markenverordnung müssen sich Marken zudem graphisch darstellen lassen.
Das Markenrecht wird vielfach benutzt (mißbraucht), um Marktmonopole und hohe Verkaufspreise dadurch zu sichern, daß Produkte, die der Hersteller in anderen Märkten aufgrund der dortigen Konkurrenzsituation kostengünstiger in Verkehr gebracht hat, nicht nach z.B. Deutschland reimportiert werden dürfen. Beispiele sind Hersteller aus der Modebranche und viele Hersteller aus der Pharmaindustrie. Einer missbräuchlichen Ausnutzung des Marktmonopols bei Software und Durchsetzung der Vertriebsziele mit Hilfe des Markenrechts hat z.B. der BGH der Firma Microsoft im sog. OEM-Urteil eine Absage erteilt.
Entstehung
Eine Marke entsteht entweder durch Registrierung (sog. Registermarke), durch Benutzung (sog. Benutzungsmarke) oder durch notorische Bekanntheit (Notorietätsmarke). Wie stets im gewerblichen Rechtsschutz richtet sich die "Stärke" an einem Zeichen nicht nach der Art der Entstehung, sondern nach dem Zeitrang: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Weblinks
- Volltext des Markengesetzes
- Markenrecht (IPR) auf Markenlexikon.com
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
- Praxisbeispiel zum Thema Abmahnung im Internet
- Archiv der Neuen Markenformen — Das Archiv der neuen Markenformen von PA Dr. Ralf Sieckmann enthält eine Datenbank von Hörmarken, Farbmarken, Riechmarken, Bewegungsmarken, Hologrammarken Geschmacksmarken und Tastmarken weltweit
- Vom Wildern in fremden Gründen vom 22. Juli 2005
- Leitsatzkommentar zum Markengesetz
- ipwiki.de - offenes Wiki zum Markenrecht
Siehe auch: Marke (Rechtsschutz), Branding, Markenelemente, Markenartikel, Personenmarken