Als Hörschädigung bezeichnet man eine Verminderung der Hörfähigkeit oder völlige Gehörlosigkeit. Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit schränken das soziale Leben des betroffenen Menschen erheblich ein. Hörgeschädigte Menschen verständigen sich untereinander mit der Lautsprache oder der Gebärdensprache, mit Lippenlesen oder schriftlich. Schwerhörige Menschen haben die Möglichkeit, Hörgeräte zu nutzen, während Gehörlose Cochlea Implantate oder extrem leistungsstarke Hörgeräte nutzen können.
Die Anliegen, deren Realisierung ein Ziel von Menschen mit unterschiedlichen Hörbeeinträchtigungen und deren Familien und Freunden sind, lassen sich zusammenfassen in den Leitgedanken:
- Soziale Teilhabe statt Pflege
- Überlegte Planung statt Barrierenerrichtung
- Achtung und Respekt statt Diskriminierung
- Integrierte Teilhabe statt gesellschaftlich-institutionelle Ausgrenzung