Wirtschaftsjurist

Hochschulabschluss
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Wirtschaftsjurist ist der Titel eines Hochschulabschlusses, wie er von Universitäten und Fachhochschulen vergeben wird. Dieser bezeichnet entweder eine Zusatzqualifikation eines Volljuristen oder versteht sich als eigener Hochschulabschluss.

Ein Wirtschaftsjurist zeichnet sich durch wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikationen neben der eigentlichen juritsichen Ausbildung aus.

Die Qualifikation zum Wirtschaftsjuristen ermächtigt selbständig nicht zur Rechtsberatung. Diese ist nach dem Rechtsberatungsgesetz nur Volljuristen vorbehalten.

Wirtschaftsjurist an der Universität

Die klassiche Ausbildung zum Juristen setzt ein Hochschulstudium an einer Universität mit Abschluss des juristischen Staatsexamens voraus. An den Universitäten tritt die Qualifikation als Wirtschaftsjurist meist zusätzlich neben die volle juristische Qualifikation. Hierfür wird parallel zum juristischen Studium ein entspreches Zusatzstudium belegt. Der Wirtschaftsjurist (Univ.) ist also meist ein Volljurist mit zusätzlicher wirtschaftswissenschaftlicher Qualifikation.

Wirtschaftsjurist an der Fachhochschule

An Fachhochschulen stellt die Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen ein speziallisiertes eigenständiges Studium des Rechts da, da, hochschulrechtlich, keine Volljuristen ausbildet werden können. Das Studium zum Wirtschaftsjuristen wird durch wirtschaftsrechtliche Fächer und grundlegende wirtschaftswissenschaftliche Lehrinhalte geprägt. Hierbei kann und will es aber nicht die Breite der Ausbilung eines Volljuristen abdecken. Der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) ist also ein auf das wirtschaftliche Recht speziallisierter Jurist. Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium zum Wirtschaftsjuristen durch Bachelor- und Master-Studiengänge ersetzt.

Liste der Studienmöglichkeiten

Universitäten

Fachhochschulen