Die Bundesversammlung tritt zusammen, um den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. Sie setzt sich zusammen aus den Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen, von den 16 Landtagen gewählten Vertretern, die nicht Politiker oder Landtagsabgeordnete sein müssen.
Bundesversammlung | |
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50%
Bundestagsabgeordnete |
50%
von den Landtagen bestimmte Vertreter |