Bausoldat

militärisch (Deutsche Demokratische Republik): Dienstgrad von Wehrpflichtigen, die in der NVA Wehrdienst ohne Waffe leisteten
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Ein Bausoldat war der Angehörige einer Baueinheit der Nationalen Volksarmee der DDR.

Am 24. Januar 1962 wurde in der DDR die Wehrpflicht eingeführt. Die Grundlage für die Bildung der Baueinheiten der NVA bildete ein Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 7. September 1964.

Da es in der DDR keinen Zivildienst im eigentlichen Sinn gab, war die einzige Mögichkeit dem Wehrdienst mit der Waffe zu entgehen, diesen als Bausoldat abzuleisten.

Während die Zahl der Bausoldaten in den ersten Jahren relativ konstant blieb, stieg deren Zahl gegen Ende der 70er Jahre und insbesondere in den 80er Jahren stetig an.