Kirchliches Notrecht von Dahlem

Erklärung der Dahlemer Bekenntnissynode (19.–20. Oktober 1934) zur Unrechtmäßigkeit der nationalsozialistisch beeinflussten Deutschen Christen
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Als Dahlemer Notrecht ist die Erklärung der Dahlemer Bekenntnissynode bekannt, die die Feststellung traf, die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche sei "zerschlagen". Die nationalsozialistisch beeinflußten Deutsche Christen, die an der Spitze der nationalen Kirche (wie Ludwig Müller), sowie der verschiedenen Landeskirchen, standen, wurden, laut dieser Erklärung, durch ihr Handeln faktisch exkommuniziert. Die neue Leitung der evangelischen Kirche in Deutschland liege nunmehr bei dem von der Synode gewählten Reichsbruderrat.

Nach der Gründung der Evangelische Kirche in Deutschland in Eisenach in Juli 1948 wurde diese für die rechtmäßige Kirchenleitung vom Bruderrat der EKD anerkannt, und der Bruderrat trat seinen Leitungsanspruch an den Rat der EKD ab und beendete somit das Kirchliche Notrecht.