Landesvermessung

Teilbereich der Geodäsie, der sich mit der Grundlagenvermessung eines Staates bzw. Landes beschäftigt.
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. März 2004 um 14:10 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (Bot-unterstützte Begriffsklärung: GPS). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Landesvermessung (nicht Landvermessung) ist ein Teilbereich der Geodäsie und besteht in der öffentlichen, auf Gesetz beruhenden Aufgabe, für das Territorium eines Staates

  1. den geodätischen Raumbezug - das Bezugssystem - zu sichern,
  2. dafür eine ausreichende Zahl von Festpunkten zu messen und abzusichern,
  3. die Geländeformen und die sichtbaren Gegenstände und Sachverhalte an der Erdoberfläche zu erfassen (topographische Landesaufnahme)
  4. und in Karten sowie einem Geoinformationssystem (LIS bzw. GIS) darzustellen.

Die Landeskartenwerke werden in runden Maßstäben hergestellt (z.B. von 1:10.000 bis 1:500.000), teilweise auch mit verschiedenen Inhalten (z.B. mit/ ohne Straßenaufdruck, nur Gelände mit Gewässern).
Die topographischen Landeskarten 1:25.000 oder 50.000 sind meist im Buchhandel erhältlich. Sie sind Grundlage weiterer Karten von Verlagen oder von Institutionen der Geowissenschaften.

Die Daten zu 1. und 2. stehen den Vermessungsbefugten (Ämter, ÖbVI, Zivilingenieure) zur Verfügung - als Datenbank oder Punktkarten des Vermessungsnetzes. Solche Netze werden seit Gauß terrestrisch, heute auch mit GPS gemessen. Als Netz erster Ordnung bis fünfter Ordnung haben die Festpunkte Distanzen von 30-50 km bis herab zu etwa 500 m.

In Deutschland gehört die Landesvermessung in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer und wird von den Landesvermessungsbehörden (Landesvermessungsamt) wahrgenommen. In anderen Staaten ist meist ein Bundesamt verantwortlich - z.B. in Österreich das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen), in der Schweiz Swisstopo.