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Bundesnaturschutzgesetz

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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25. März 2002, Bundesgesetzblatt I, Nr. 22 vom 3. April 2002, Seite 1193

  • Die wichtigsten Neuerungen sind:
    • Erstmals legt die Bundesregierung Regeln für die "gute fachliche Praxis" aus Sicht des Naturschutzes fest.
    • Die Anwälte der Natur werden gestärkt. Anerkannte Naturschutzverbände erhalten im gesamten Bundesgebiet ein Klagerecht gegen Eingriffe in die Natur.
    • Der Naturschutz kommt raus aus dem Reservat. Nationalparke und andere Schutzgebiete sollen sich entwickeln können.
    • Der Schutz der Natur und die Nutzung der Natur für Sport und Erholung wird zu einem neuen Ausgleich gebracht. Bürgerinnen und Bürgern erhalten mehr Beteilungsmöglichkeiten.
    • Mindestens 10 Prozent der Landesfläche sollen Bestandteil eines Biotopverbunds werden.
    • Künftig gelten auch Veränderungen des Grundwasserspiegels als Eingriff in die Natur. Ausgleichsmaßnahmen werden strikter, aber auch unbürokratischer geregelt.
    • Die Bundesregierung stärkt den vorsorgenden Naturschutz in der Landschaftsplanung.
    • Störche und andere Vögel sind an Energiefreileitungen und Masten besser geschützt.
    • Die Ausbreitung fremder Tier- und Pflanzenarten wird erschwert.

Siehe auch: Naturschutz