Die Liste der denkmalgeschützten Objekte in Kloster enthält die denkmalgeschützten, unbeweglichen Objekte der Gemeinde Kloster im steirischen Bezirk Deutschlandsberg. Das derzeit einzige Objekt, das nach § 2a[1] des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) unter Schutz gestellt wurde, ist (mit näheren Angaben zu seiner Lage) in einer Verordnung des Bundesdenkmalamtes[2] kundgemacht. Eine Übersichtsliste[3] fasst dieses Objekt gemeinsam mit den anderen Objekten der Bezirkshauptmannschaft zusammen, auch jenen, die durch Bescheide (nicht kundgemacht) geschützt sind.
Denkmäler
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Foto | Denkmal | Standort | Beschreibung | |
---|---|---|---|---|
Kath. Pfarrkirche hl. Oswald | Standort KG: Klosterwinkel |
Eine Kirche an dieser Stelle ist bereits 1434 erwähnt, 1534 erfolgte nach Zerstörungen durch die Türken ein Neubau, 1642 wurde der Turm errichtet. 1735 wurde die Kirche umgebaut. Ihre Altäre sind im Knorpelwerkstil des 18. Jahrhunderts gehalten, ein spätgotisches Ziborium wird derzeit im Diözesanmuseum Graz aufbewahrt. Die Pfarrkirche befindet sich auf Grundstück .30, Einlagezahl (EZ) 17, Katastralgemeinde 61027 Klosterwinkel, Bezirksgericht Deutschlandsberg. Diese Einlagezahl umfasst auch den Friedhof (Grundstück 371), als Eigentümer ist „Römisch-katholische Pfarrkirche Sankt Oswald“ eingetragen. Die Verordnung des Bundesdenkmalamtes gibt allerdings als Standort der Kirche das Grundstück 370/1 der EZ 16 derselben KG an. Dieses Grundstück bildet nur die Wiese um die Kirche (unter der ein alter Friedhof vermutet wird), sein Eigentümer ist laut Grundbuch eine andere juristische Person, die „Römisch-katholische Pfarrpfründe Sankt Oswald in Freiland“. Auf diesem Grundstück ist auch die Unterschutzstellung nach § 2a BDSG vermerkt. Denkmalschutz ist auch auf einer weiteren Grünfläche in der Umgebung der Kirche, dem Grundstück 368 der EZ 67 eingetragen, ohne dass das in der Verordnung (oder der Übersichtsliste) vermerkt wäre, dies wird auf eine spätere Grundstücksteilung zurückgeführt. |
WD-Item: fehlt! Status: § 2a Stand der BDA-Liste: 2010-06-22 Name: Kath. Pfarrkirche hl. Oswald GstNr.: 370/1 368 |
Literatur
- Kurt Woisetschläger, Peter Krenn: Dehio Handbuch - Die Kunstdenkmäler Österreichs: Steiermark (ohne Graz). Topographisches Denkmälerinventar, hrsg. vom Bundesdenkmalamt, Abteilung für Denkmalforschung. Verlag Anton Schroll. Wien 1982. ISBN 3-7031-0532-1. Seite 473.
- Verordnung des Bundesdenkmalamtes vom 20. Februar 2001, GZ 11.337/2/01, mit der 117 unbewegliche Denkmale des politischen Bezirkes Deutschlandsberg, die kraft gesetzlicher Vermutung unter Denkmalschutz stehen, unter die Bestimmungen des § 2a Denkmalschutzgesetz gestellt werden. Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Jahrgang 2001, 5. Stück Nr. 64/2001. Wien 2001. ISSN 1023-6937. Seiten 142–148. Die in § 2a Absatz 4 Denkmalschutzgesetz vorgesehene Zweitveröffentlichung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 055 vom 19. März 2001. Seite 25. In Kraft ab 1. April 2001. Die Nachtragsverordnungen zu dieser Verordnung sind für diese Gemeinde nicht relevant.
- Kulturgüterschutzkarte 1:50.000. Blatt 198 Deutschlandsberg. Laut Haager Konvention vom 14. Mai 1954, österreichisches Bundesgesetzblatt Nr. 58/1964, bearbeitet vom Dokumentationszentrum und Konventionsbüro des Bundesdenkmalamtes, Wien 1977.
Einzelnachweise
- ↑ § 2a des Denkmalschutzgesetzes
- ↑ Übersicht zu den Verordnungen des Bundesdenkmalamtes. Die näheren Beschreibungen werden beim Bundesdenkmalamt und in der Urkundensammlung zur jeweiligen Grundbuchseinlage aufbewahrt. Daher sind die Grundbuchsdaten mit Gerichtsbezirk, Einlagezahl (EZ) und Nummer der Katastralgemeinde in den Verordnungen detailliert genannt. Diese Angaben sind in den Übersichtslisten nicht enthalten. Für die Objekte, die durch Bescheid geschützt sind, kann die Einlagezahl über die öffentlich zugänglichen elektronischen Suchfunktionen des österreichischen Grundbuches festgestellt werden.
- ↑ Übersichtsliste Steiermark - unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz (Stand 22. Juni 2010) (pdf). Diese Übersicht beruht auf § 3 Abs. 4 DMSG, ist jährlich aufzulegen, aber ist nicht rechtsverbindlich.
- ↑ Kein oder fehlerhaftes Jahr angegeben!
- ↑ § 2a Denkmalschutzgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes.