Europäische Integration

Zusammenschluss der europäischen Völker
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Der Begriff Europäische Integration bezeichnet die freiwillige Aufgabe unilateraler Handlungsfähigkeit (staatlicher Autonomie) gegenüber europäischen Partnerstaaten durch die gemeinsame Wahrnehmung bzw. die Übertragung von nationalen Hoheitsrechten auf die europäische (supranationale) Ebene.