Rechtsordnung

Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum gültigen rechtlichen Normen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Januar 2004 um 10:03 Uhr durch Jan Philipp Fiedler (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Rechtsordnung bezeichnet im deutschen Recht die Gesamtheit der gültigen Rechtsnormen.

Rechtsnormen in diesem Sinne sind

Daneben gibt es noch einige andere Rechtsquellen, welche letztlich auch zur Rechtsordnung gehören.

So haben zB. Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

Siehe auch: Positives Recht, Rechtswissenschaft