Rechtsordnung
Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum gültigen rechtlichen Normen
Der Begriff Rechtsordnung bezeichnet im deutschen Recht die Gesamtheit der gültigen Rechtsnormen.
Rechtsnormen in diesem Sinne sind
- Verfassungsnormen, die in den Artikeln des Grundgesetzes geregelt sind
- einfachgesetzliche Normen wie zB. das BGB oder das StGB
- Satzungen
- Verordnungen
Daneben gibt es noch einige andere Rechtsquellen, welche letztlich auch zur Rechtsordnung gehören.
So haben zB. Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.
Siehe auch: Positives Recht, Rechtswissenschaft