Laizismus

Weltanschauung
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Laizismus (auch: Laizität) ist ein religionsverfassungsrechtliches Modell, das im französischen Verständnis des Begriffs über die Trennung von Kirche und Staat und die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates insofern hinausgeht, als dass der Staat Religionsausübung als eine rein private Angelegenheit betrachtet, die in der Öffentlichkeit keinen Raum hat. In anderen Staaten variiert die Auslegung des Begriffs.

Geschichte

Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff λαϊκισμός, von „Laie“ im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück.

Im 1905 verabschiedeten französischen Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmalig Anwendung, jedoch wurde der Begriff laïcité erst in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque). Mehrere andere Staaten nahmen sich das französische Modell zum Vorbild, wobei der Begriff unterschiedlich interpretiert wird.

Laizistische Staaten

Staaten, die nominell laizistisch sind

Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus“ in der Verfassung verankert:

Allerdings weisen diese Staaten Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf. Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union, wobei in Portugal die Umsetzung des Laizismus wegen eines Konkordats unvollständig ist.

In der Türkei wird der Laizismus als „Unterordnung der Religionsausübung unter den Staat“ interpretiert, da die Imame vom Staat ausgebildet werden und dieser durch das Ministerium für Religiöse Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit macht.

Situation in Frankreich

Im heutigen französischen Verständnis ist Laizismus zu einem politischen Ideal geworden, das die Grundsätze der Neutralität des Staates gegenüber Religionen, deren Gleichbehandlung, sowie die Glaubensfreiheit zum Ziel hat. Diese Grundsätze wurden der Regierung 2004 von einer Kommission vorgestellt. Konkret wird dabei zumindest folgendes angestrebt:

  • Auf legislativer Ebene ist das Gesetz nicht explizit an bestimmte religiöse Vorstellungen, Schriften oder Regeln gebunden. Gesetze können jedoch Ähnlichkeit zu bestimmten religiösen Vorstellungen aufweisen.
  • Auf judikativer Ebene wird über den Staatsbürger unabhängig von seinen religiösen Vorstellungen Recht gesprochen.
  • Die exekutive Staatsgewalt wird weder von der Beachtung bestimmter religiöser Vorstellungen, Schriften oder Regeln, noch von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe bestimmt.

Daraus folgt, dass Frankreich nur „kirchliche Organisationen“ anerkennt und keine dieser Organisationen – mit der Ausnahme des Elsasses und des Départements Moselle, die zum Zeitpunkt des Gesetzes von 1905 noch nicht zu Frankreich gehörten – staatliche Zuschüsse erhält, allerdings steuerlich privilegiert. Daneben schützt der Staat seine Bürger gegen religiöse Praktiken, die der öffentlichen Ordnung oder den Rechten des Einzelnen zuwiderlaufen.

Der Laizismus wird in Frankreich relativ rigoros umgesetzt. Beispielsweise ist es in französischen Schulen verboten, Lehrer oder Schüler nach ihrer Religion zu fragen. Auch veröffentlicht die Regierung keine Statistiken zu den religiösen Ansichten der Bevölkerung.

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