Alfred Agricola

deutscher Reichsgerichtsrat
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Alfred Agricola (* 15. Januar 1824 in Gotha; † 22. Juli 1901) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Sein Großvater war Friedrich Christoph Perthes.[1]. 1846 trat er in den Staatsdienst Sachsen-Coburg-Gothas. 1854 wurde er als Justizssekretär im Adressbuch für das Herzogtum geführt.[2] 1858 wurde er zum Assessor beim Appellationsgericht ernannt. Rat wurde er zwei Jahre später. 1868 ist er Rat in Eisenach gewesen[3], dessen Appellationsgericht ein gemeinschaftliches der anderen Herzog- und Fürstentümer war, dem Coburg-Gotha 1868 beitrat.[4] 1878 wurde als Rat beim thüringischen Gesamtoberappellationsgericht in Jena berufen. 1879 wechselte er an das Reichsgericht. 1892 trat Dr. Agricola in den Ruhestand.

Werke

  • Die Gewere zu rechter vormundschaft als Princip des Sächsischen ehelichen Güterrecht, Gotha 1869 Google books; vollständige Ansicht.
  • „Die Zweigniederlassung“, Archiv für deutsches Wechselrecht und Handelsrecht, Band 12, 1863, S. 279, MPIER-Digitalisat.

Einzelnachweise

  1. Menges, Franz, „Perthes, Friedrich Christoph“, in: Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 203 f. Onlinefassung
  2. Adreß-︣Handbuch des Herzogthums Sachsen-Coburg und Gotha, Coburg 1854, S. 105, Google books
  3. Die Gewere zu rechter vormundschaft als Princip des Sächsischen ehelichen Güterrecht, Gotha 1869, S. X.
  4. Thüringen.de: Geschichte des LG Gera, abgerufen am 2. Oktober 2010.