Beamter (Deutschland)
Ein Beamter ist ein vom Staat oder einem sonstigen öffentlichen Verwaltungsträger beschäftigter Arbeitnehmer, der einen (vom Angestellten) abweichenden Status trägt. Dieser Beamtenstatus - auch als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet - ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Er wird durch Ernennung (Urkunde) begründet, nicht wie bei Angestellten oder Arbeitern durch Vertrag. Grundlegende einheitliche Bestimmungen ergeben sich aus dem Bundesrecht. Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Exekutive und Judikative des Staates funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können.
Deutschland
Deutsche Beamte werden nach Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) und bestandener Laufbahnprüfung sowie Absolvierung einer Probezeit und Wartezeit auf Lebenszeit ernannt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben. Ein Beamter kann nicht kündigen, er muss seine Entlassung beantragen. Daneben gibt es aber auch Beamte auf Zeit, zum Beispiel bei befristeten Tätigkeiten an Universitäten ("Zeitbeamte"). Auch politische Beamte, wie Bürgermeister, Staatssekretäre oder Minister sind nicht auf Lebenszeit beschäftigt - sie stellen eine eigene Gruppe außerhalb der Dienststufen und Laufbahnen dar. Beamte haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber und daraus eine Beschränkung ihrer Bürger- und Arbeitnehmerrechte (z.B. kein Streikrecht, keine Tarifrecht). Sogar das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte eingeschränkt. Ferner bestehen Verhaltenpflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Beamtentums nicht zu gefährden. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein, was in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle spielt, da das Gehalt vom Gesetzgeber festgelegt wird und auch pauschal gekürzt werden kann. Problematisch ist die Höhe der Besoldung insbesondere für Beamte unterer Besoldungsgruppen, die eine Familie zu versorgen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist eine Bezahlung, die 15 % über den Leistungen für Sozialhilfeempfänger liegt, noch als angemessen zu beurteilen.
Es gibt in Deutschland verschiedene Laufbahnen:
- einfacher Dienst
- Mittlerer Dienst (i.d.R. wird ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluß gefordert)
- Gehobener Dienst (eventuell mit Leitungsfunktion, in der Regel ist ein Fach- oder allgemeingültiges Abitur Voraussetzung)
- Höherer Dienst (Leitungsfunktion, normalerweise ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium Voraussetzung)
Der Beamtenstatus ist aufgrund der ständig verschlechterten Bezahlung sowie zahlreicher weiterer Einschnitte (teils bis auf 42 Wochenstunden verlängerte Dienstzeiten, Pensionsabbau) unter Druck geraten. Insbesondere die relativ schlecht bezahlten Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes existieren werden durch die nachfolgenden Laufbahnen ersetzt. So werden beispielsweise bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen nur noch Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes ernannt. Die Kommunen, insbesondere im Osten Deutschlands, beschäftigen immer weniger Beamte. Ob die Einstellung von Angestellten anstelle von Beamten finanziell günstiger ist, ist umstritten. Studien sind in dieser Frage zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen.
Obwohl es - in Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse - gewisse Ähnlichkeiten gibt, sind Richter und Soldaten keine Beamten. Ihr Status unterliegt jeweils eigenen Bestimmungen.
Siehe auch: Nichtakademische Titel, Beamtenbeleidigung